Erstrentenbescheid

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Unter Angabe der Versicherungsnummer kann der Rentenempfänger eine Zweitschrift anfordern. Dritte Personen sind nicht auskunftsberechtigt.

Allenfalls kann der Versicherungsträger einen Bescheid kopieren oder nachdrucken lassen. Dies ist im Einzelfall aber nicht immer möglich... Zudem hat der Bescheidempfänger auch eigentlich dafür sorge zu tragen, dass der Rentenbescheid sorgfältig aufbewahrt wird.

Kommt auf die Rente an. Frührente, normale Rente, Witwerrent, Halbwaisenrente.

leonie91 
Beitragsersteller
 04.11.2011, 19:08

Unfallrente. Mein Vater hatte einen schweren Arbeitsunfall und ist nun gehbehindert.

Miaka123  04.11.2011, 19:27
@leonie91

Naja, dann müsst ihr euch da melden, wo ihr zur Zeit des Unfalls Unfallversichert wart.

Die zahlen dann sehr wahrscheinlich auch die Unfallrente und wenn nicht können sie euch da aber sicher weiterhelfen.