Darf Schule Zeugnis nicht rausgeben?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du mußt der Schule gegenüber ien Eidestattliche Erklärung abgeben , dass Du das Zeugnis verlegt hast und zur Sicherheit die Eltern mitunterschreiben lassen.Dann müßte eigendlich Rechtlich alles glatt gehen.Die Schule will das alte nur haben weil wenn Du es irgendwo voregst die Schule wegen der unrichtikeit in Regress genommen werden kann, also um sich abzusichern, Da Du es aber verloren hast , ist das ja sowiso erledigt, denn hättet Du das normale Zeugnis verloren müßte die Schule alerdings hier gegen Gebühr Dir ein neues austellen.

ribow 
Beitragsersteller
 08.06.2011, 18:59

Danke schonmal. Wie sollte die Versicherung an Eides statt am besten aussehen, also wie soll ich sie schreiben, hast du einen Tip?

Schlauerfuchs  08.06.2011, 19:08
@ribow

Vielicht so : Hiermit versichere ich ( Name ) geb am ....in ...... dass ich das Zeugnis vom ....verloren habe . Ort ............, Datum Unterschrift Unterschrift von Zeugen bzw. der Erziehungsberechtigten ( Eltern ).

Nein, die Schule ist verpflichtet, ein fehlerfreies Zeugnis auszustellen. Wird das deshalb verweigert, weil eine "Rücksendung" z.B. per Post "verlorengegangen" ist, so ist dies unrechtsmäßig und kann zu Schadenersatzansprüchen führen. Auch soll wohl die fehlerhafte Zeugnisausstellung damit vertuscht werden, was als eine versuchte "Beweismittelunterschlagung" der Schule darstellen kann. Du kannst ja auch jederzeit eine "Zweitschrift" aller deiner Zeugnisse erwirken, wenn z.B. bei einem Hausbrand deine Unterlagen vernichtet wurden. Dein richtiges Zeugnis ist dir vorbehaltlos auszuhändigen. Mache eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" und weise darauf hin, dass alle dir aus der nicht ordnungsgemäßen Zustellung des vorenthaltenen, berichtigten Zeugnisses zu rechtlichen Schritten führen wird. Mache auf daraus resultierende Schadenersatzansprüche aufmerksam. Da weder eine fristgerechte Anmeldung zu weiterbildenden Maßnahmen, noch der Eintritt in eine bestimmte, hochbezahlte Arbeitstelle möglich ist ohne das entsprechende Zeugnis vorzulegen, ist durch die "Zeugnisverweigerung des gültigen Zeugnisses ein erheblicher finanzieller und zeitlicher Schaden entstanden. ( Bis hin zur Rentenversicherung, wenn du den "Arbeitsplatz" oder die weiterführende Schule nicht antreten kannst. DAS können tausende € sein, die dann verloren wären!) Viel Erfolg und halte durch! Chiliheadz.

Eigentlich ist es richtig, wie die schule es gemacht hat. Sie braucht erst das fehlerhafte zurück, warum weiss ich nicht, aber es ist so.

ribow 
Beitragsersteller
 08.06.2011, 18:49

Danke für die antwort, aber wie das rechtlich aussieht weißt du auch nicht oder?Es ist deren fehler gewesen und nun soll ich darunter leiden?