Darf Polizei Radfahrer zu Sturz bringen?
Aktuell ist bei uns in der Zeitung zu lesen, dass die Polizei nachts einen unbeleuchteten Radfahrer stoppen wollte und diesen dabei zu Fall brachte, so dass der Radfahrer sich schwer an Fuß und Kopf verletzte. Ein Beamter stellte sich dem Radfahrer wohl im dunklen in den Weg, so das dieser zu Fall kam. Darf die Polizei eine Verletzung in Kauf nehmen, oder gibt es da andere Vorgehensweisen?
11 Antworten
er muss anhalten wenn sie ihn kontrollieren möchten und sicher auch bekannt das die beleuchtung gehen muss bei fahrt
Die Polizei ist grundsätzlich an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. . Außerdem müssen sie immer das relativ mildeste Mittel anwenden.
Bei Straftaten oder dem begründeten Verdacht wird man ein Stoppen mit Gewalt regelmäßig als verhältnismäßig ansehen. Anders sieht es bei anderen polizeilichen Maßnahmen aus. Nur weil die Person kein Licht am Fahrrad hat, darf die Polizei keine schwereren Verletzungen in Kauf nehmen.
Das ist so nicht ganz richtig.
Wenn kein Licht am Rad ist darf der Fahrer nicht sofort vom Rad geschlagen werden. Wenn er dem Haltesignal nicht nachkommt darf jedoch Zwang angewendet werden.
Wenn es dunkel war, trägt der Radfahrer die volle Schuld.
Dadurch, dass er keine Beleuchtung hatte
- sah er die Beamten nicht
- sahen die Beamten ihn nicht
was zum Unfall führte.
nunja ob sie das darf weis ich nicht(die polizei dreht dann eh alles so hin das es passt) aber es ist glaub auch üblich... ich mein wenn jemand mit dem fahrrad flieht wie soll man ihn dann stoppen?
Die Frage dürfte hier nicht zuletzt sein, ob der Polizist den Radfahrer vorsätzlich zu Fall gebracht hat oder ob es auf Grund der nicht verkehrstauglichen Ausrüstung des Fahrrads zu dem Zusammenstoß/Sturz kam.