Darf nur der Name aus dem Mietvertrag auf der Klingel stehen?
Hallo liebe Community,
Meine Freundin und ich sind diese Woche zusammen gezogen. Da ihr Vater im Mietvertrag steht und ich nicht den selben Nachnamen trage, ist sie fest davon überzeugt, dass nur ihr Name auf der Klingel stehen darf. Ist dies richtig?! Mir kommt es ein wenig komisch vor ...
Danke schon mal ✌🏼️
7 Antworten
wenn du zu deiner Freundin gezogen bist, dann kannst du dich in den Mietvertrag eintragen lassen und auch auf das Klingelschild :-). Also der Vermieter muß informiert werden und auch einverstanden sein mit deinem Einzug.
wenn du zu deiner Freundin gezogen bist, dann kannst du dich in den Mietvertrag eintragen lassen
Können nur wenn der Vermieter es will, aber man muss sich nicht in einen Mietvertrag eintragen lassen.
Auch der des Freundes darf dort stehen vorausgesetzt der Zuzug des Freundes wurde mit dem Vermieter abgeklärt.
Eine Änderung des Mietvertrages ist nicht nötig, aber der Vermieter kann die Nebenkosten anpassen.
Die dem Vermieter benannten, seit neuestem wieder meldpflichtigen Personen, die auch tatsächlich dort wohnen, können Namen auf dem Klingelschild und dem Briefkasten anbringen.
Entgegen der ursprünglichen geplanten Einführung des neuen Meldegesetzes zum 1.5.2015, greift dies nun ab dem 1.11.2015!
Ist das zusammen ziehen mit dem Vermieter abgesprochen? Stehst du auch im Mietvertrag? Bist du dem Vermieter als zweite Person gemeldet, damit er dich bei der Berechnung der Nebenkosten berücksichtigen kann? Bist du da gemeldet? Dann darf dein Name auch auf der Klingel stehen. Bist du heimlich eingezogen dann hat dein Name da nichts zu suchen.
.... bei uns kommen nur die Namen an die Klingel und an den Briefkasten, die mietvertraglich dort auch wohnen. Wir sind eben lernfähig und wurden zu häufig von den Mietern gelinkt. Zudem haben wir aktuell ja auch wieder gegenüber den Meldebehörden aberwitzige Vorgaben aufgebrummt bekommen. Viel Glück.