Darf mich die Wohnungsbaugesellschaft (GeWoBau) kündigen, wenn der Hauptvermieter verzieht?
Ich bin umgezogen, 2010 in die Stadt und Wohnung bei der Mutter. Sollte nur übergangsweise sein bis ich eine feste Arbeit habe. Nun ist es so das sie ausgezogen ist, bevor ich einen festen Arbeitsplatz habe. Das war vor 3 Jahren, bin in fester Beschäftigung und zahle natürlich alles selber. Wenn sie sich offiziell vom Mietvertrag verabschieden würde, müsste ich auch aus der Wohnung. Ich dürfe erst bleiben, wenn meine Mutter tödlich verunglücken würde. Wir zahlen deswegen Zweitwohnsteuer, eine Wohnung in meiner Stadt zu finden, quasi unmöglich ohne Beziehungen. Eine, in der ich auch bleiben kann auf längere Zeit, nicht also Innenstadt, wo die Miete bei 23qm 450 Euros kostet.
Ich habe niemals irgendetwas mit unterschrieben, ich bin zugezogen ohne Papierkram. Das Argument des Wohnungsamtes ist, es handle sich hier um eine Seniorenwohnung, deshalb auch müsste ich raus.
Ich aber bezahle doch seit paar Jahren alles selbst, habe feste und vor allem gute Arbeit. Ich dachte das das Geld eher eine Rolle spielt. Sofern das Geld stimmt, ist quasi ruhe. Ich möchte nicht raus, weil Grösse und Preis stimmt, und zur Arbeit nur 4,7km sind.
Ich danke für jede Antwort, MFG
5 Antworten
Du hast keinerlei Rechte an der Wohnung erworben.
Darf mich die Wohnungsbaugesellschaft (GeWoBau) kündigen, wenn der Hauptvermieter verzieht?
Dich kündigen muss sie Dich gar nicht denn Du bist nicht deren Vertragspartner.
Sie werden dann wohl rechtliche Schritte einleiten das wäre z.B. eine Räumungsklage.
Durch die Mietzahlung hast Du noch lange keine Rechte auf die Wohnung. Das hat allein der Mieter, hier Deine Mutter.
Es gibt freifinanzierte und öffentlich geförderte Altenwohnungen. Für letztere bestehen nach Landesrichtlinien festgelegte Standards. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist der Bezug geförderter Wohnungen neben bestimmten Einkommensgrenzen an die Vollendung des 60. Lebensjahres gebunden. Die dortigen Richtlinien sehen Wohnungsgrößen für Alleinstehende zwischen 35 und 47 m² sowie für Paare bis zu 62 m² vor. Quelle: Wikipedia
Die Wohnung deiner Mutter unterliegt den Landesrichtlinien, weil sie eine entsprechend öffenltich geförderte ist. Vermutlich hat die Stadt ältere Mieter, die dringend auf so eine Wohnung angewiesen sind. Deshalb musst du ausziehen. Du hast dich in der Vergangenheit leider um keine neue Wohnung gekümmert und nun stehst du mit dem Rücken zur Wand. Aber nur weil es eben bequem zu deinem Arbeitsplatz ist und alles sonst sehr stimmig ist, bleibt die Tatsache, das solche Wohnungen für junge Mieter nicht vorgesehen sind.
was Deine Mutter macht ist illegale Gebrauchüberlassung ..s ie als Meiter zieht weg und überlässt Dei die Wohnung
Vertragspartner ist udn bleibt die Mutter und Du "erbst" sie auch nicht wenn die Mutter mal verstirbt ...
Zitat: Das Argument des Wohnungsamtes ist, es handle sich hier um eine Seniorenwohnung, deshalb auch müsste ich raus.
Dan wird das wohl so sein .. am besten macht Du Dich zügig auf die Suche nach einer Wohnung in der Du dann rechtmäßig lebst ... auch wen es teurer wird (weil Du dann nicht von der günstigen Miete der Mutter profitierst)
Du denkst eben falsch.