Darf Lehrerin verbieten zum Dreh zu gehen?
Hey Leute. Ich bin w/14 und ich Schauspiele gerne. Ich war schon öfters Komparsin und Kleindarstellerin in Kinofilmen. Nun wurde ich von meiner Agentur als Komparsin zu einem Film eingeladen. Ich bin schon so 2-3 Mal schon während der Schulzeit zu diesen Drehs gegangen. Jetzt meinte meine Lehrerin, dass ich nicht mehr zu Drehs während der Schule gehen darf und mehr in Mathe machen soll (obwohl ich eh schon viel mache)
Hat sie das Recht mir sowas zu verbieten?
16 Antworten
Schreib einen Antrag. Freundlich, klare Begründung, keine Rechtschreibfehler, Vorschlag, wann du die Mathe nachholen kannst.
Grundsätzlich ist das im Sinn der Schule, wenn du solche Sachen machst. Du lernst ja wohl etwas dabei. Andererseits muss die Lehrerin den anderen Schülern gegenüber begründen, weshalb du immer fehlen darfst. Du musst ihr diese Begründung liefern.
Unterschrift auch der Eltern. Kopie an den Schulleiter.
Aber auch dann muss es nichts bedeuten, mit 14 gilt die Schulpflicht weiterhin da kann der Lehrerin egal sein welchen Hobbys sie nachgeht, das muss dann auf nach der Schule verlegt werden.
Selbstverständlich darf sie dir das verbieten. Da interessiert es auch nicht, was einmal in der Vergangenheit gewesen ist.
Du hast eine Anwesenheitspflicht.
Sie hat es auch begründet, dass sie mit deinen Leistungen in Mathe unzufrieden ist, was aber nicht heißt, dass du bei besseren Leistungen eine Ausnahmegenehmigung bekommst.
Im Unterricht ist Anwesenheitspflicht.
Suche bitte das Gespräch mit der Lehrerin und deinen Eltern, ggf. kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden, aber da muss die Schule auch mitspielen. Erwarte davon nicht zu viel.
Nein die (Klassen)lehrerin oder irgendeine Lehrerin darf das nicht verbieten.
Das ok gibt der Rektor. Nur der entscheidet. Und der eintscheidung müssen sich beide Seiten fügen.
Wobei du besser deine Eltern natürlich dann im Grunde noch die möglichkeit über das Schulamt habt.
Auch wenn die meisten Drehs mit Kindern in den Ferien stattfinden: Die meisten sind nicht alle. Es gibt durchaus immer mal wieder Schulbefreiungen für Filmdrehs.
Aber sicher nicht für die Komparserie
Das kommt eben darauf an. Fakt ist aber dass die LEHRERIN das nicht verbieten kann. Versuchen kann man es beim Rektor und wie gesagt auch beim Schulamt. Heißt es dann allerdings nein, dann muss man sich auch fügen.
Das ist natürlich KEIN legitimer Grund deine Schulpflicht zu versäumen. Wenn diese Produktionen Kinder und Jugendliche benötigen, müssen sie ihre Drehtermine eben mit der Schulpflicht abgleichen.
Wenn du trotzdem hin gehst, riskieren deine Eltern ein Bußgeld von 500 € je versäumten Schultag.
Hier in D müsste das aufgrund Deines Alters von einer Behörde genehmigt werden, die für die Überwachung des Jugendarbeitsschutzgesetzes zuständig ist, z. B. Gewerbeaufsichtsämter, Bezirksregierungen.
Die Lehrerin könnte sich dann mit einer ausreichenden Begründung z. B. an die Behörde wenden und die Behörde könnte die Genehmigung zurückziehen.
Wie die Gesetze in Österreich sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass auch dort der Jugendarbeitsschutz gesetzlich sehr genau geregelt ist.
Welches Schulamt genehmigt denn einen kommerziellen Einsatz während der Schulpflicht? Das wäre höchstens eine Steilvorlage um den Eltern ein Bußgeld aufzuerlegen