darf mein lehrer mich nachsitzen lassen
ich bin heute 3 min. später in sportunterricht gekommen und jetzt muss ich morgen um 7 kommen statt 7.30 uhr. darf mein lehre dass?
11 Antworten
Also für 3 min halte ich es sehr überzogen dich eine halbe Std nachsitzen zu lassen. Richtig ist auch das deine Eltern jederzeit und frühzeitig darüber informiert werden müssen. Als Schüler hat man auch Rechte.....Was passiert eigentlich wenn Lehrer zu spät kommen ???? Aber das scheint Niemanden zu interessieren. ...Beide Seiten sollten pünktlich sein .Also nicht immer auf den Schülern rum hacken. ......
Um das mal richtig zu stellen: Nachsitzen ist keine Ordnungsmaßnahme! Es gibt Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Beide Arten sind im Detail im Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Ordnungsmaßnahmen sind quasi offizielle (juristische) Verwaltungsakte. Da gibt es Ladefristen, eine Konferenz mit einem Beschluss am Ende und eine Maßnahme (z.B: Schulwechsel). Erziehungsmaßnahmen hingegen (und dazu gehört das Nachsitzen) sind Sachen, die der Lehrer einfach so machen darf. Genau geregelt sind diese Maßnahmen nicht - mit Absicht. Der Lehrer soll die Freiheit haben, seine "Maßnahmen" an die Situation anzupassen. Kurz gesagt: Wenn es im Schulgesetz (+Erlasse) oder Schulordnung nicht ausdrücklich anders geregelt ist, darf dich der Lehrer nachsitzen lassen. Er muss allerdings deine Eltern informieren.
Manche scheinen nicht einmal ein Stück Ahnung zu haben und schreiben einfach, dass Lehrer es dürfen. Das stimmt nur bedingt. Jedes Bundesland hat sein eigenes Schulgesetz. Ferner gilt: Schulgesetz steht über Schulordnung. An meiner Schule beispielsweise steht in der Schulordnung, dass das Nachsitzen als Ordnungsmaßnahme gilt - § 49 des Hamburger Schulgesetzes sagt aber etwas anderes. Demnach sind entwürdigende Ordnungsmaßnahmen verboten, nachsitzen gehört dazu. Damit ist dieser Teil der Schulordnung nichtig.
Je nach Bundesland habe ich bisher zwei Arten von Paragraphen zu Ordnungsmaßnahmen gefunden. Entweder sie haben die Form "Ordnungsmaßnahmen sind:", dann sind auch nur diese Maßnahmen erlaubt (so z. B. Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein). Oder sie werden in der Form "Ordnungsmaßnahmen sind nicht:" verfasst (darunter soweit ich mich erinnere das Saarland). Dementsprechend solltest Du Dir mal das Schulgesetz Deines Bundeslandes ansehen.
Weiterhin gilt meist, dass Ordnungsmaßnahmen in einem Verhältnis zur Ordnungswidrigkeit stehen müssen. Dich für drei Minuten Verspätung 30 Minuten früher kommen zu lassen halte ich für überzogen.
Und um mal einen schönen Schluss zu finden, den sich manche mal zu Herzen nehmen sollten, die stets der Meinung sind "ja, Lehrer dürfen": Lehrer sind Beamte und damit Exekutive und nicht Judikative; sie führen die Gesetze nur aus, dürfen aber weder entscheiden was Recht und was Unrecht ist noch dürfen sie entscheiden wie Gesetze auszulegen sind, dafür gibt es die Richter.
Also für jemanden, der glaubt, dass er viel Ahnung von der Sache hat, schreibst du ganz schön viel Unsinn!
1. Nachsitzen ist ein ERZIEHUNGSmittel, kein Ordnungsmittel.
2. Das Hamburger Schulgesetz erlaubt daher das Nachsitzen auch ausdrücklich - siehe deinen eigenen Verweis auf §49 !
3. Erziehungsmittel liegen im alleinigen Ermessen des Lehrers und können nicht angefochten werden.
4. Mögliche Abweichungen finden sich ggfs. im Schulgesetz des jeweiligen Landes oder in der Schulordnung.
Das Nachsitzen ist als Disziplinarmaßnahme nicht erlaubt.
In Ihrem Fall geht es allerdings darum (einfach formuliert ) Zeit wieder "einzuhohlen" -> und das ist erlaubt ;)
Natürlich darf er das, sonst könnte ja jeder kommen und gehen wann er Lust hat und einfach weg bleiben kann ich von nur abraten, da dies mit einem Schulverweis geahndet werden kann.