Darf mein Lehrer meinen Koffer auf der Klassenfahrt durchsuchen?

9 Antworten

Das kommt darauf an .... ;-) Hier ein netter Beitrag, dieser bezieht sich aber auf Alkohol und auf das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen. Eine "präventive" Durchsuchung nach Mobiltelefone würde ich auch ausschließen.

"In den schulrechtlichen Vorschriften gibt es keine spezialgesetzliche Ermächtigung zur Durchsuchung der Taschen von Schülerinnen und Schülern. Es bleibt damit sowohl im Rahmen einer Klassenfahrt als auch im Rahmen des gewöhnlichen Schulunterrichts bei den allgemein geltenden Vorschriften.

Dies bedeutet: Durchsuchungen, die einer Beweissicherung für bereits begangene Straftaten dienen, obliegen den Strafverfolgungsbehörden. Durchsuchungen, die der Gefahrenabwehr dienen, obliegen den Polizei- und Ordnungsbehörden. Lehrer dürfen weder präventive noch repressive Durchsuchungen durchführen. Gefahrenabwehr ist nicht ihre originäre Aufgabe. Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht kommen sie vielmehr dem staatlichen Erziehungsauftrag nach.

Ihnen steht zur Sicherung der Einhaltung des Alkoholverbots gemäß § 54 Absatz 5 Schulgesetz der Maßnahmenkatalog des § 53 Schulgesetz zur Verfügung. Dieser umfasst neben erzieherischen Maßnahmen auch Ordnungsmaßnahmen, das heißt solche, die eine Sanktion enthalten. Voraussetzung hierfür ist ein bereits vorliegendes Fehlverhalten der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers."

http://spdnet.sozi.info/nrw/bonn/renhendricks/dl/Sinn_von_Klassenfahrten.pdf

Leah12 
Beitragsersteller
 31.03.2011, 13:52

Ich meine, ein Handy dabei zu haben ist doch keine Straftat.

istdochegaltom  31.03.2011, 13:54
@Leah12

Richtig. Somit ist eine vorbeugende Durchsuchung der Person und der mitgeführten Sachen nach einem Handy nicht erlaubt.

Leah12 
Beitragsersteller
 31.03.2011, 14:05
@istdochegaltom

Meine Mutter hat gesagt, und wenn es nötig ist, schreibt sie ein Brief an den Lieben, wo drinne steht das ich das Handy mitnehmen darf :P

istdochegaltom  31.03.2011, 14:17
@Leah12

Falls der Text in meiner ersten Antwort schwer zu lesen sein sollte. Ich bringe es nochmal auf den Punkt: Eine Durchsuchung nach einem Handy ist nicht erlaubt. ;-)

Auch darf er keinem von euch ohne Grund einfach das Handy wegnehmen. Nur wenn Missbrauch mit einem Handy betrieben wird (also "unanständige" Videoaufnahmen oder wenn einer das Handy bei einer Veranstaltung benutzt, obwohl das verboten ist), dann dürfte der Lehrer das Handy wegnehmen und zum Beispiel bis zum Ende der Veranstaltung einbehalten, aber auch nicht mehr.

Nein, darf er nicht.

Aber er darf Dich dalassen, wenn Du es nicht zulässt.

Der Lehrer ist für die Zeit der Klassenfahrt eure Aufichtsperson, und ist mit der Schule und euren Eltern einen Vetrag eingegangen. Ich denke auf dem Blatt den eure Eltern unterschrieben haben steht auch drauf, dass keine Handys erlaubt sind. Zur Kontrolle darf der Lehrer eure Taschen meines Wissens nach durchsuchen nach Handys, ZIgaretten, Alkohol, Gras etc.

Leah12 
Beitragsersteller
 31.03.2011, 13:48

Hey!
Nein, in dem 'Vertrag' stand nur, das wir mitfahren dürfen.

Der's eh komisch, wollte schonmal jemanden aus unserer Klasse schlagen.

Aber Kamara & Ipod sind erlaubt. Ist klar.

istdochegaltom  31.03.2011, 14:06
@Leah12

Wenn er Angst vor Videoaufnahmen hat, die ihr ins Internet stellen könntet, warum dürft ihr Kameras mitnehmen? Auch mit diesen (zumindest die meisten) kann man Videos aufnehmen und über einen PC ins Internet stellen..... ;-)

Caesos77  31.03.2011, 13:45

ja an genau das hab ich auch gedacht das finde ich eine hilfreiche antwort wert ;)

Also deine Tasche durchsuchen darf er auf jeden Fall ..wegen Drogen und so (Jugendschutzgesetz)... aber dass man kein Handy wegen Filmen mitnehmen darf ist ziemlich übertrieben .....dann kann man ja auch keine Camera mitnehmen , damit kann man ja auch filme machen und dann kann man sich ja auch keine Erinnerungsfotos machen

komischer Lehrer :)

 

lg

heinmueck  31.03.2011, 13:46

Wo steht im Jugendschutzgesetz, dass Lehrer die Taschen von Schülern durchsuchen dürfen?

Ody85  31.03.2011, 13:52
@heinmueck

Da der lehrer als Aufsichtsperson die Schüler vor Schäden bewahren muss (Strafe wegen Drogenbesitzes) könnte man das eigentlich gutheißen.

heinmueck  31.03.2011, 16:33
@Ody85

"könnte" - "muss" man aber nicht. Und die Fragestellerin möchte es nicht, also darf der Lehrer es nicht.

Leider darf er das sagen aber du kannst dein handy, da du eine frau bist, in den ausschnitzt legen und dort darf er nicht nachsehen ;) oder du machst mit schwarzer wäche eine art tasche und versteckst das handy dort ;)