Schweizer Taschenmesser mit auf Klassenfahrt?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Taschenmesser oder auch ein Küchenmesser ist als Werkzeug nicht
(primär) dazu bestimmt, die „Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen
zu beseitigen“.

Damit fällt es aus der Definition des Waffenrechts heraus. Da es im Waffengesetz auch sonst nicht ausdrücklich benannt ist, fällt es auch
aus der Definition heraus. Es ist somit nicht verboten.

Schwoaze  12.03.2016, 19:09

Wennst ehrlich bist, können wir doch gar nicht beurteilen, was von seiner Schule erlaubt wird und was nicht...

Wenn du es brauchst nimm es mit. Wenn es eine sinnvolle Verwendung findet stört es die Lehrer nicht. Wenn du damit rumspielen und angeben willst lass es zuhause.

ich würd mal den lehrer fragen aber wenn du eins mitnehmen willst kannst du das natürlich,du sollstest es aber am besten immer in der tasche lassen und so dass der lehrer es nicht sieht

Warum möchtest Du das Messer denn mitnehmen? Ich wüßte keinen Grund. Habe ich früher auch nie gemacht. So what?

Fällt nicht unters Waffengesetz also legal