Darf mein ex die Konzert Karte züruck haben also rechtlich?

5 Antworten

Wie wolltest Du argumentieren, daß ein Anrecht auf die Karte bestünde? Du müßtest einen unbedingten Überlassungsvertrag bei Übereignung des Kaufpreises als Gegenleistung konstruieren. Der Umstand, daß die Karte noch nicht von Dir bezahlt wurde, verbunden damit, daß er den Kauf nachweisen kann (§ 1006 Abs. 1 BGB greift damit nicht), ergäbe im Zweifel, daß er weiterhin Eigentümer der Karte ist.

Darüber hinaus besteht die Frage, ob es sich bei der Überlassung um einen Weiterverkauf bei gestundeter Gegenleistung oder um eine bedingte Besitzübertragung unter der Annahme, daß die Beziehung fortbestünde, gehandelt habe. Eine Schenkung ist auszuschließen aufgrund der Angaben.

Wenn Du behauptest, daß es sich um einen einfachen Weiterverkauf gehandelt habe, kann er dagegenhalten, daß er die Karte nur in der Erwartung gekauft und Dir den Besitz überlassen habe, daß ihr als Paar zum Konzert ginget. In der Situation kann er das Eigentum nachweisen, Dir gelingt nur der Nachweis eines erfolgten Besitzübergangs. Im Falle widersprüchlicher Aussage wöge dann das Eigentumsrecht schwerer und es wäre an Dir nachzuweisen, daß es zu einem unbedingten Kaufvertrag gekommen sei, was Dir nicht gelingen dürfte. Damit aber, abhängig von den Aussagen, kann man sagen, daß er ein Anspruch haben dürfte, die Karte zurückverlangen zu dürfen. Hier liegt es nahe, von einer Übertragung mit auflösender Bedingung auszugehen, § 158 Abs. 2 BGB.

Mallekrm2000 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 19:57

Dankeschön endlich eine vernünftige Antwort :)

Wenn er nie gesagt hat und die nie davon ausgegangen bist, dass es ein Geschenk ist, dann musst du ihm sie theoretisch zurück geben, wenn er danach verlangt. Aber nachweisen kann er das eben auch nicht.

Die Frage ist: Willst du diesen Stress? Und findest du es fair, wenn du die Karte behältst?

Mallekrm2000 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 23:37

Außerdem sind das capital Konzert Karten ja ich bitte euch 😂

Mallekrm2000 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 17:47

Ja ich finde das fair weil es ja abgemacht war das ich ihm das Geld zurück gebe

kessikatiecat  04.10.2018, 17:53
@Mallekrm2000

ja dann gib ihm das Geld zurück, ansonsten die Karte

Keine Ahnung wie das rechtlich so ist aber ich würd ihm das Ticket anstandshalber zurückgeben oder ihm das Geld dafür geben (weil du hast ja geschrieben es war ausgemacht, dass du es ihm zurück gibst, was bedeutet du hast es noch nicht gemacht)

Wenn es euer Deal war, daß Du ihm die Karte bezahlst, dann bezahle sie. Wenn Du es dir nicht leisten kannst, gib sie ihm zurück. Alles andere bringt nur Stress. Ihr seid getrennt, also bringt alles zu Ende.

Mallekrm2000 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 19:56

Er wollte das Geld ja nicht weil das Konzert ausverkauft war, er will kein Geld

cheekything  04.10.2018, 20:31
@Mallekrm2000

Aha. Er will kein Geld, weil die Tickets ausverkauft waren. Und Geld wollte er plötzlich auch keins...

Mallekrm2000 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 23:35
@cheekything

Er wollte die Tickets deswegen

Gib sie ihm aus Anstand zurück