Darf mein Arbeitgeber ein Foto von mir online stellen, ohne das ich das will?
Moin
Als ich gestern morgen zu Arbeit gekommen bin, wurde uns erzählt das ein Fotograf kommt und ein Gruppenfoto von uns zu machen, das dann auf der Webseite der Firma online gestellt wird.
Ich war,
1. da gegen das von mir ein Foto gemacht wird.
2. schon gar nicht will ich das ein Foto von mir, oder wo ich mit drauf bin im WWW veröffentlicht wird.
Das habe ich dann der Person mit geteilt, die uns da rüber informierte. Die Person antwortete mir das alle mitmachen müssen! Als es dann so weit war und sich alle versammelt haben, bin ich an meinem Arbeitsplatz geblieben und habe weiter gearbeitet. Darauf hin wurde ich in einem Ton gebeten zu kommen, das ich mich genötigt fühlte dort teil zu nehmen und habe mich auch nicht getraut wieder Worte zu geben. Nicht das ich nicht nein sagen kann, oder gar meine Meinung nicht vertreten kann,aber leider ist mein direkter vorgesetzter ein Mensch der ausrastet, rot anläuft im Gesicht und nur noch schreit. Gut das ist sein Problem aber ich kann mit dieser Eigenschaft (was für mich eine Unart und absolute Frechheit ist) nicht um und Kusche.
Nach Feierabend bin ich dann zum Chef und habe ihm gesagt das ich das nicht wünsche.
Er meinte dann das er das verstehen und die Frage ob ich von der Polizei gesucht werde.......
NEIN!!!
Natürlich nicht.....
10 Antworten
Nein, dein Arbeitgeber darf ohne deine Einwilligung kein Bild veröffentlichen.
Zum einen verstösst er damit gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dieses fordert in diesem Fall eine schriftliche Einwilligung. Was diese alles beinhalten muss steht in §4a BDSG. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Außerdem hätten wir dann noch das Recht am eigenen Bild. Zitat aus §22 KunstUrhG "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."
Alles in allem kann es im Zweifelsfall für den Arbeitgeber schnell problematisch werden. Unter anderem
- Löschungsanspruch (kann sehr aufwendig werden wenn es um Internet oder gar Kataloge geht)
- Unterlassungsanspruch
- Schadensersatzanspruch
- Bußgeld
Was ist das für eine Firma??? Niemand kann eine Person zu einem Foto und dessen Veröffentlichung zwingen! Vollkommen egal, ob im privaten oder im beruflichen Bereich- wenn Du das nicht willst, dann wilsst Du das nicht- basta! Du hättest hart bleiben sollen, denn Du warst im Recht. So kannst Du im Nachhinein nur noch verlangen, dass Dein Gesicht auf dem Foto geschwärzt wird, dass muss er nun aber nicht mehr tun. Rechtlich gesehen bist Du jetzt verloren, denn Du hast mitgemacht.
Natürlich musst Du nicht - finde aber man muss nicht immer als der auffallen, der immer auf sein Recht pocht!
Wiederspreche der Veröffentlichung schriftlich (wenn es bereits im I-Net ist, dann mit einer Frist) und berufe dich auf §22 KunstUrhG (umgangssprachlich: das Recht am eigenen Bild).
Hier nochmal zum nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
Die "Bringschuld" liegt beim Arbeitgeber. Dieser muss vom Arbeitnehmer eine Einwilligung einholen wenn er das Bild veröffentlichen will.
Nicht umgekehrt, dass der Arbeitnehmer widersprechen muss wenn er dies nicht will. Das wäre nur erforderlich wenn er in der Vergangenheit eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt hätte, welche er jetzt widerrufen will.
Aber schaden kann es natürlich nicht ...
Problem in der Praxis ist die Situation wenn der Arbeitgeber nicht reagiert. In diesem Fall bleiben einem (wenn kein Betriebsrat vorhanden) eigentlich nur die Möglichkeit sein Recht mittels Zivilklage durchzusetzen.
Er meinte dann: Es ist kein Problem, wir nehmen ein Foto wo ich nicht mit drauf bin. Das es leider nicht gibt! Da ich ja genötigt wurde teil zu nehmen. Dann durfte ich mir anhören warum ich das nicht gleich gesagt habe und habe es ihm geschildert, wie es war. Nun hat er mir unter die Nase gehalten was das alles kostet wenn die nochmal kommen müssen.
Das Ergebnis war die Antwort, das er sich darum kümmern würde.Leider kenne ich sein kümmern, ich warte schon fast ein Jahr auf mein Arbeitszeugnis, wie andere auch.
Wir haben keinen Betriebsrat....
Was kann/muss ich machen?
Entschuldigung für meine schlechte Rechtschreibung und Grammatik.
MfG