Darf man wirklich nicht "einfach so", mit dem Auto durch die Gegend fahren?
Wenn mich die Polizei aufhält und mich fragt, wo ich hinfahre und ich sage:
"Ich fahre einfach so durch die Gegend"
Muss ich dann ein Bußgeld bezahlen?
Ist das erlaubt?
Mich hat die Polizei mal aufgehalten und ich habe das dann gesagt. Ich musste nichts bezahlen und die haben mich weiterfahren lassen.
Ich habe jedoch mal gehört, dass das nicht erlaubt ist. Stimmt das?
Immerhin kann das kein Schwein nachweisen. Man könnte einfach sagen
"Ich schaue mir die Häuser in der Stadt an". Dass wäre ja eigentlich schon ein Grund.
8 Antworten
Du darfst hinfahren wo du willst, und musst darüber auch keine Auskunft geben.
Du darfst hinfahren wo du willst
also auch in Straßen die für Fahrzeuge verboten sind
oder entgegen der Einbahnstraße usw......
§30 StVO: "Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden."
Es muss sich also schon wirklich jemand daran stören. Also wenn du z.B. ständig um den Block fährst und den Motor hochdrehst, würde das zutreffen
Danke. Da sagen die anderen, dass die Frage sinnlos ist und haben anscheinend keine Ahnung
Und außerhalb ist es erlaubt?
Offensichtlich ja, da ausdrücklich nur von innerorts die Rede ist. Erfahrungen dazu habe ich aber nicht
Es geht darum, "Imponiergehabe" einzuschränken - es gibt nämlich Leute (vor allem Männer), die ständig um den Block fahren, um - am Besten mit kräftigem "Brummbrumm" - mit ihrem "Schmuckstück" z. B. Eindruck bei den Damen zu machen, die vor der Eisdiele an der Ecke sitzen.
Da es aber außerorts so wenige Eisdielen gibt, ist das Phänomen da so selten, dass man das nicht einschränken muss ;-)
Leute, da habt ihr aber in der Fahrschule nicht aufgepasst oder gar gefehlt?
Paragraf 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Darin heißt es wörtlich: „Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.“
Ich hatte nicht gefehlt und eigentlich immer aufgepasst, aber die einzelnen Paragraphen hatten wir in der Fahrschule nicht durchgeackert.
Wir hatten uns zielgerichtet auf die theoretische Prüfung vorbereitet.
in meiner Zeit gab es noch keinen Umweltfragebogen, in deiner anscheinend auch nicht
denn in diesem Bogen wird diese Frage gestellt
Die Betonung liegt auf:
wenn andere dadurch belästigt werden
Meinst du damit die anderen User?
lach, ich nehme an er meint dich da du der Fragesteller bist, lach
Dann schau dir doch mal die Antworten der anderen User an
stimmt, er meinte auch die anderen User:-)
Aber natürlich ist das erlaubt. Du kannst fahren wann immer und wohin immer du möchtest.
falsch geraten
Da hat aber jemand heute seinen Ich-Mach-Mal-Leute-Blöd-An-Tag
"falsch geraten" ist a) keine ordentliche Korrektur und b) ist das Wort "geraten" eine Unterstellung.
Wenn du noch zur Schule gingest und dein Lehrer in dein Heft "falsch geraten" schreiben würde, würdest du dich bestimmt auch auf den Schlips getreten fühlen. Mancher Schüler Eltern würden deswegen sogar auf die Barikaden gehen.
Es ist eine persönliche Wertung und unsachlich. Nur "falsch" zu schreiben wäre zwar nicht unsachlich, aber unbegründet.
Das kann erstmal jeder. Ich könnte auch daher gehen und erstmal hinter jeder deiner Antworten ein "falsch" als Kommentar anhängen.
Deswegen spreche ich von "blöd anmachen".
wo du Recht hast hast du Recht
Ich setze natürlich voraus, dass man sich beim "Spazierenfahren" an die gesetzlichen Regelungen hält, Schlaubi!
Da der Fragesteller einen Führerschein besitzt, dürfte er diese kennen.
Hallo
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html
wegen deiner Frage ob das auch außerorts gilt folgendes:
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.
"unnötiger Lärm und ....Abgasbelästigungen" sind untrennbar an die Anwesenheit von Personen gebunden, die das Geräusch als Lärm bzw. die Abgase als Belästigung empfinden. (Auch innerorts ist Hin- und Herfahren ja nur verboten, "wenn Andere dadurch belästigt werden.")
Personen gibt's aber in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften vergleichsweise wenig, oder diese werden sich in den allermeisten Fällen nicht belästigt fühlen. Daher ist Dein Einwand unzutreffend.
wenn du meinst
Ernsthaft? Es gibt sehr eigenartige Gesetze...