Darf man sich z.B. im Stau mit dem Auto an einen Krankenwagen hinten ranhängen?
Ich meine,wenn der Krankenwagen einen Einsatz hat,und ich nicht im Verkehr warten will,darf ich mich einfach ranhängen? Oder ist das Strafbar?
11 Antworten
gibt nen schönen Kurzroman, der heißt "rette mich ein bisschen", da beschreibt der Rettungssanitäter sogar, wie sie in solchen Fällen grundsätzlich die Jungs in Grün anrufen, wo sich dann der Verfolger immer wundert, woher der Freund und Helfer denn auf einmal so abrupt auftaucht...
Bei echten Vergehen wie eben das Fahren bei rot oder überhöhte Geschwindigkeit sind die entsprechenden Bußgelder, Punkte etc. fällig, ansonsten handelt es sich um eine Ordnungswiedrigkeit mit Verwarnungsgeld.
Wenn allerdings, wovon bei der gesellschaftlichen Entwicklung auszugehen ist, immer mehr Menschen auf solche Ideen kommen, wird es wohl ab demnächst auch Punkte und Fahrverbot dafür geben.
Soweit mir bekannt ist, haben die Krankenwägen keine Anhängerkupplung.
Natürlich darf man sich nicht nicht ranhängen und strafbar ist es auch.
DH...
Ob strafbar weiss ich nicht - mit Sicherheit ist das nicht zulässig. Und obendrein für Dich und andere gefährlich.
Mir ists vor ein paar Monaten passiert: Stau auf drei Spuren. Von hinten kommt ein Krankenwagen. Auf der rechten und mittleren Spur wird eine Gasse freigemacht, es klappte super. Der Krankenwagen fährt durch, einer hat sich in der Tat drangehängt. Die Gasse wird wieder geschlossen, jeder fährt auf seine Spur zurück. Ich wäre mit dem Knallkopf, der sich drangehängt, hatte fast kollidiert. Er hupte mich auch noch an...
Nein... Und... wir schreiben Nummernschilder auf !!!!!!!!!!!!!! Der RTW fährt mit "Sonderrechten mit Beachtung der besonderen Sorgfaltspflicht. Das ist Blaulicht mit Martinshorn oder 2-Klang-Fanfare... Jedenfalls Wechselton. Das macvhst Du als "Verfolger nicht" Daher.
@Bella.... Wenn ich fahre, sage ich meinem Kollegen "hinten" er möge mal Hecksicht betreiben... Der Rest ist Routine...
Ich hab schon viele gesehen die das gemacht haben,deswegen frage ich.Was hat man für eine Strafe zu erwarten??
Naja... Eigentlich passiert nicht viel... Wenn man beweist, dass ein Rotlichtvergehen oder ein anderer Aspekt vorkam, dann kanns sicherlich Probleme geben...
Danke für die Aufklärung,DH.
;oo))
Wen meinst du mit wir?
@IB... Meine Kollegen und ich.
du darfst hinterher fahren, aber nur unter beachtung SÄMTLICHER vorschriften der Straßenvrkehrsordnung: du darfst nicht schneller fahren als vorgeschrieben, mußt an roten ampeln warten, anderen die vorfahrt gewähren usw. lasse doch die leute einfach ihre arbeit unbehelligt tun, die haben wahrlich genug stress. auf sensationsgeile glotzer können die gut verzichten.
Wenn sie bei der Geschwindigkeit zum schreiben kommen....oder nicht von anderen Dingen abgelenkt werden :-))))