Darf man Sex auf der Rückbank eines fahrenden Taxis haben?

11 Antworten

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Erregen öffentlichen Ärgernisses ist es dann wenn die Öffentlichkeit das ganze betrachten kann, ein Fahrzeug gilt in erster Linie aber nicht als öffentlicher Raum. Findet der Geschlechtsakt auf eine Weise statt die von Außen nicht beobachtet werden kann stellt dies auch keine Erregung öffentlichen Ärgernisses dar. In einem solchen Fall dürften sich wohl Anwälte streiten inwieweit ein bewegliches Fahrzeug da mit berücksichtigt werden muss. Man kann aber festhalten das Sex in der Öffentlichkeit mit einem Bußgeld belegt wird, Sex in einem Auto ist dann öffentlich wenn dieser von Außen betrachtet werden kann.

Dem Taxifahrer steht es allerdings frei euch aus dem Taxi zu werfen, zwar unterliegt er auch dem Personenbeförderungsgesetz (wenn auch nur in abgeschwächter Form im Bereich des ÖPNV), es ist ihm aber dennoch erlaubt unter gewissen Bedingungen die Fahrt zu unterbrechen. Der Geschlechtsverkehr auf der Rückbank dürfte da wohl garantiert mit inbegriffen sein.

Ein Gesetz was den Geschlechtsverkehr im Taxi verbietet gibt es so nicht im direkten Sinne, es ist allerdings auch unmöglich für jeden Fall ein eigenes Gesetz zu entwerfen da dies sämtliche Gesetzesbücher sprengen würde und das letztendlich jedes Bücherregal. Wenn ein Gesetz greifen würde dann das Erregen öffentlichen Ärgernisses, das ist mit einer Geldbuße behaftet.

Nicht zu vergessen der Taxifahrer der sich dadurch belästigt fühlen kann und ebenfalls eine Anzeige wegen Erregen öffentlichen Ärgernisses stellen kann.

Es gibt das Gesetz des Taxifahrers und das verbietet eindeutig den Verkehr außerhalb des Taxis. Das hat weltweite Konsequenzen und das würde ich mir überlegen!

mulano 
Beitragsersteller
 01.12.2018, 00:54

Außerhalb des Taxis?

Es ist öffentlicher Sex und Sex in der Öffentlichkeit ist verboten.

Das fällt unter ganz normalen Taxiverkehr...

Bei mir wäre das nicht das Problem

Woher ich das weiß:Berufserfahrung