Darf man sein Auto vor der Garage an der frischen Luft grundieren und neu lackieren?
Eine rein hypothetische Frage:
Mal angenommen mich würde die Farbe meines Autos so dermaßen stören, dass ich eine neue haben will. Noch weiter angenommen, ich bin ein totaler Autofreak und mache alles selbst.
Erst schleife ich den alten Lack ab, dann spachtel ich Unebenheiten aus und dann grundiere ich das Auto und lackiere es mit einer dementsprechenden Sprühflasche selbst.
Darf ich das? Ist das nicht gegen das Umweltschutzgesetz?! Was sagt ihr dazu und was würdet ihr tun,wenn Euer unmittelbarer Freund, Nachbar, Familienangehöriger das tut!?
10 Antworten
Also wie es bei Fahrzeugen aussieht, kann ich dir nicht sagen, aber wenn er seinen Zaun z.B. lackieren würde, kannst im Grunde nix dagegen machen, da die es sich ja um sog. BAUTENLACKE handelt. Autolacke haben aber eine andere Einstufung und sind meistens auch 2K-Lacke.
Was die Beeinträchtigung bzw. Beschädigung deines Eigentums angeht, so ist er selbstverständlich dafür Haftbar(Verursacherhaftung!). Also würde auf jedenfall Fotos machen und auch die entsprechenden Stelle dokumentieren falls z. B. Flecken auf deiner Fassade auftauchen. Das wird dann richtig teuer...
man darf in deutschland "eigentlich" nicht mal sein auto vor der garage waschen, es sei den man hat einen auffangbehälter im boden. also wird es nicht erlaubt sein. mal abgesehen davon, wer ist schon so verrückt und macht das.
Solange niemand dabei belästigt wird, dürfte es legal sein - also lass es.
Ja genau deswegen frage ich, weil ein Nachbar eben diese oben genannte Sache vor seiner Garage macht und ich in Sachen Umweltschutzgesetz noch nichts gelernt habe bzgl. Studium.
Ich wollte nur wissen, ob ich überhaupt einen Handlungsspielraum beim Ordnungsamt bzw. bei der Polizei hätte, wenn diese ganzen farb-Staubpartikel auf mein Haus und Auto wehen, was sich wohl kaum vermeiden lässt oder? Vorallem in Sachen Schutz des Eigentums. Fenster muss ich auch geschlossen halten, da vorallem mein Zimmer auf der Wetterseite ist und nur wenige Meter (15m) vom lackierenden Nachbar ist.
es kommt drauf an wieviel derjenige bereit ist dafür ausgeben zu wollen, laut dem Umweltschutzgesetz ist dies eindeutig verboten, die Gründe sollten offensichtlich sein. Die Frage wäre, sind die Kosten einer eventuellen Strafe durch die Behörde in Einklang mit denen einer "Mietgarage" oder gar Lackierhalle zu bringen. Spätestens hier sollte sich diese Frage nichtmehr stellen.
Mit Sicherheit im Umweltschutzgesetz. Du kannst doch leicht selber darauf kommen das so etwas kaum erlaubt ist. Du kannst ja überhaupt nicht verhindert das sich ein feiner Farbnebel in der Umgebung verteilt.
hey, hast Du ne Ahnung wo das steht?