Darf man schon mit 16 ein Luftgewehr besitzen?
Ich finde Luftgewehre voll cool, wenn ich eins haben würde, dann würde ich auf unserem Grundstück rumschießen, aber ich hab bisher noch kein Luftgewehr ab 16 Jahren gefunden ich bin zwar nicht 16, aber dann muss ich nur 3 Jahre warten, bis ich eins haben kann., kann mir jemand weiterhelfen?
9 Antworten
In Deutschland sind Druckluftwaffen bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule an Personen ab 18 Jahre frei verkäuflich (Erwerb), sofern sie den „F-im-Fünfeck“-Stempel tragen. Für das Führen von Druckluftwaffen in der Öffentlichkeit ist ein Waffenschein Voraussetzung. Der Transport einer nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten (verpackten) Waffe z.B. zu einem Schützenhaus oder anderen Schießsportstätten gilt als erlaubnisfreies Führen und ist statthaft, ebenso ist das Schießen auf privaten Grundstücken erlaubnisfrei. Beim Schießen mit Druckluftwaffen muss gewährleistet sein, dass Geschosse einen befriedeten Bereich, also im Allgemeinen das Grundstück, nicht verlassen können (WaffG, § 12 (Ausnahme von Erlaubnispflichten), Abs. 4, Nr. 1 lit. a). Außerdem darf die Mündungsenergie nicht mehr als 7,5 Joule betragen
Auch meine Antwort :-)
Ein Luftgewehr darfst du erst ab 18 Jahre besitzen. Auf euerm Grundstück rumschießen geht gar nicht sondern nur auf zugelassenen Schießständen. Informier dich doch mal bei dem nächstgelegenen Sportschützenverein über den Schießsport. Das hat allerdings nichts mit "Rumballern" zu tun.
Das stimmt so nicht !!! Man darf sehr wohl auf seinem Grundstück schießen , solang die Kugeln bzw. das Gewehr es nicht verlassen.
Hallo,
wenn Du nur eine Luftgewehr haben möchtes, um damit auf dem Grundstück herum zu schießen, sollte man Dir besser keins geben.
Luftgewehre sind erst für Personen ab 18 Jahren.
Ein Luftgewehr sollte, dass das "F im Fünfeck" besitzen, dann gelten erleichterte Erwerbs- und Besitzbestimmungen.
Ist dies nicht vorhanden, unterliegt es den gesamten Erlaubnisvorbehalten des Waffengesetzes und müsste daher in eine Waffenbesitzkarte eingetragen werden.
Auch mit Luftgewehren ballert man nicht einfach auf dem Grundstück herum!
Es können Menschen und Tiere verletzt werden!
Ja, sofern das Ding einen gewissen Ladedruck nicht überschreitet. Allerdings darfst Du damit nicht im Garten herumballern, ausser es ist gesichert dass Kugel nur in einen Fangschutz landen bzw. keine Kugel darf die Grundstücksgrenze überfliegen. Ist das der Fall, ist das Teil ersatzlos weg und Du bekommst zusätzlich ordentlich auf die Fingedr geklopft.
Geh in einen Schützenverein um den verantwortungsbewussten Umgang zu lernen.
"Auf dem Grundstück rumballern" kann sehr schnell andere Menschen und Tiere verletzen. Bereits das Schießen auf Tiere ist strafbar !