Mit Luftgewehr im garten rumschießen legal/illegal

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Das Waffengesetz erlaubt das Schiessen im Garten ausdrücklich unter folgenden Bedingungen:

Waffengesetz (WaffG)§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht,

wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt.

Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Also damit ist das Schiessen im Garten grundsätzlich erlaubt und möglich.Der Knackpunkt liegt in der Formulierung:

....sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.Dies sicherzustellen ist nicht ganz so einfach.

Die häufigste und brauchbarste Lösung ist das Schiessen durch eine Blende auf ein Ziel das von einem großen Kugelfang umgeben ist. So kann man sicherstellen das das Diabolo auf seinem Flug zwischen Blende und Ziel das Grundstück nicht verlassen kann.

Aber eigentlich ist das ganze sowieso nur akademisch.

Die wichtigste und alles entscheidende Regel beim Schiessen auf dem eigenen Grundstück ist die Tatsache das die Nachbarn das tolerieren müssen. Dann ruft niemand die Ordnungshüter und es gibt keinen Ärger.

Gruß Jake

Das Waffengesetz erlaubt das Schiessen im Garten ausdrücklich unter folgenden Bedingungen: Waffengesetz (WaffG) § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Also damit ist das Schiessen im Garten grundsätzlich erlaubt und möglich.

Der Knackpunkt liegt in der Formulierung: ....sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

Dies sicherzustellen ist nicht ganz so einfach. Die häufigste und brauchbarste Lösung ist das Schiessen durch eine Blende auf ein Ziel das von einem großen Kugelfang umgeben ist. So kann man sicherstellen das das Diabolo auf seinem Flug zwischen Blende und Ziel das Grundstück nicht verlassen kann.

Aber eigentlich ist das ganze sowieso nur akademisch. Die wichtigste und alles entscheidende Regel beim Schiessen auf dem eigenen Grundstück ist die Tatsache das die Nachbarn das tolerieren müssen. Dann ruft niemand die Ordnungshüter und es gibt keinen Ärger.

Gruß Jake

wenn du sicher stellen kannst, dass das projektil dein grundstück nicht verlassen kann, darfst du es

bekommst du hier in bananendeutschland aber fast nie durch

nach Waffengesetz ist es erlaubt, allerdings darf man in D  erst ab 18 Jahren Umgang mit Schusswaffen haben!!


Nein, darf man nicht