Polizei Outfit erlaubt?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo XxPOLIZEIxX,

... nun, die bisherigen Antworten hier erwecken fälschlicherweise den Eindruck, dass das öffentliche Tragen von Bekleidungsstücken (polizeiähnliche Uniformteile) legal und völlig problemlos sei.

Hier muss man klar widersprechen!

Also grundsätzlich gilt, dass dort, wo "POLIZEI" drauf steht, auch Polizei drin sein muss. Auch wenn der Begriff "POLIZEI" in Deutschland rechtlich nicht geschützt ist, so ist doch der Begriff selbst in der heutigen Zeit und in der Bevölkerung mit einer "Institution" verbunden, die hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Jeder Mensch, der die Aufschrift "POLIZEI" auf seiner Kleidung trägt, kann also in der Regel mit dieser Institution "verbunden" werden.

D.h., wenn Du in der Öffentlichkeit eine Uniform trägst, auf der "POLIZEI" drauf steht, musst Du auch Polizist sein. Es gibt für die missbräuchliche Verwendung von Uniformen den Straftatbestand des § 132 StGB, den Du hier https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html einmal nachlesen kannst. Dort heißt es (Zitat):

"(1) Wer unbefugt ... (4.) inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind."

Man beachte hier den Zusatz im Absatz 2: "... die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind." Des Weiteren gibt es im Ordnungswidrigkeitenrecht (kurz OWiG) den § 118 OWiG, der wie folgt (Zitat) lautet:

"§ 118 Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen."

Um es einmal auf einen, für Dich nachvollziehbaren Nenner zu bringen, folgende Beispiele:

1) In der Öffentlichkeit trägst Du eine blaue Cargohose, ein blaues Hemd mit Brusttaschen und eine blaue Base-Cap. Auf keiner dieser Kleidungsstücke steht etwas drauf. Nur ein Werbelogo, z. Bsp. von der Firma mit dem "weißen Strauß auf rotem Grund" ist erkennbar. Äußerlich sehen die Kleidungsstücke nach einer Polizeiuniform aus. Nur dieses Tragen ist in der Öffentlichkeit problemlos und straffrei.

2) Du trägst in der Öffentlichkeit alle drei genannten blauen Bekleidungsstücke und nur auf einem Teil oder auf allen Teilen steht erkennbar der Schriftzug "POLIZEI" drauf, dann ist das Tragen dieser "uniformähnlichen" Bekleidung rechtswidrig. Wenn es zur Anzeige kommt, wird sich ein Gericht mit der "Tragesituation" und den vorliegenden Verstößen auseinandersetzen müssen. Das Fehlen des Hoheitswappen (sprich Länderwappen der Polizei) ist hierbei erst einmal zweitrangig. Vorrangig ist zu prüfen, wie wirkte das festgestellte Tragen auf den "unbedarften Bürger", sprich die Bevölkerung.

3) Du trägst in der Öffentlichkeit nur ein grünes, gelbes, schwarzes oder sonst farbiges T-Shirt mit der erkennbaren Aufschrift "POLIZEI" auf Brust und/oder Rücken, dann kann auch dieses Tragen unter Umständen rechtswidrig sein. Denn auch viele Polizeikräfte sind, in ganz wenigen Einsatzsituationen, nur anhand des T-Shirts mit der Aufschrift "POLIZEI" als solche erkennbar.

Zusätzliches Beispiel hierzu. Du bist Fußgänger und trägst Variante 2. Irgendwann einmal willst Du die Straße überqueren und hälst nur eine Hand in Richtung ankommenden Autofahrer, um - aus Deiner Sicht - diesen zu signalisieren, dass Du nur queren möchtest. Dieser Autofahrer hält an und denkt sich im ersten Moment, dass ihn ein Polizist anhält. Alleine diese Handbewegung in Verbindung mit den sogenannten uniformen Bekleidungsstücken erfüllt bereits den Straftatbestand des § 132 StGB und des § 118 OWiG.

Und so gibt es noch viele weitere Beispiele, dass ein Tragen von uniformähnlichen Kleidungsstücken durch polizeifremde Personen IMMER auch ein Risko ist, sich strafbar zu machen. Wie gesagt, es kommt auf die Umstände der Feststellung an, und wenn Du Dir das Motto beherzigst, "... POLIZEI drauf ... POLIZEI drin!", bist Du immer auf dem richtigen Weg.

Was den Schulmottotag angeht mache ich Dir den Vorschlag, Dich mit der Polizeistation Deines Wohn-/Schulortes vorher mal persönlich in Verbindung zu setzen. Wenn diese Polizisten über Euer Handeln Bescheid wissen, dass ihr ein Schulmottotag mit Uniformtragen habt, dann können mögliche Notrufe über "komisch aussehende Polizisten an der Schule" mit der von Euch mitgeteilten Information in Verbindung gebracht werden.

Evtl. können Euch diese Polizisten noch den Rat geben, sich mit der Pressestelle der Polizei in Verbindung zu setzen., damit diese ggfls. weitere Informationen geben können.

IdS

MrDirekt

XxPOLIZEIxX 
Beitragsersteller
 30.05.2018, 17:08

vielen Dank für die Antwort.!

Ja, ich denke, dass das schon in Ordnung ist. Es steht nirgendwo im Gesetz, dass man sich nicht als Exekutive verkleiden darf.
Wenn du Polizisten attackierst und dabei verkleidet bist, ist das eine andere Geschichte, aber so kannst du das ruhig machen. ;D

Solange nirgends ein Zeichen, Wappen oder Aufschrift ist, mit dem du behauptest dass du von der Polizei bist...

Wenn man nicht mehr eindeutig differenzieren kann, ob du von der Polizei bist oder nicht, begehst du eine Amtsanmaßung.

nur der Aufdruck Polizei

Wenn Du sicher gehen willst, dann schreibe besser "Motto-Zolipei" oder "Abi-Polente" oder so. Damit Du auch aus etwas größerer Entfernung nicht mit einem Polizisten verwechselt werden kannst.

Ein kostpm ja. Aber ohne offizielle zeichen ! Also wie du geschrieben hast keine wappen uä