Darf man beim Roller / Mofa fahren Musik mit Kopfhörern hören?
Ich wollte mal mal fragen ob ich beim Roller fahren Musik hören darf unter meinem Helm?
Danke schon mal
6 Antworten
Wenn es auf dem Fahrrad verboten sein sollte, dann erst recht auf dem Motorrad, werden manche sagen! Die Antwort liefert § 23 I StVO. Danach ist ein Verkehrsteilnehmer, ob auf zwei oder vier Rädern unterwegs, dazu verpflichtet, es zu unterlassen, sowohl seine Sicht als auch sein Gehör zu beeinträchtigen. Fraglich an dieser Stelle ist nur, wann eine Beeinträchtigung vorliegt. Das Musikhören per Kopfhörer während des Motorradfahrens ist nicht generell verboten. Eine Beeinträchtigung liegt aber jedenfalls dann vor, wenn durch zu laute Musik gewisse Grenzwerte überschritten werden.
Ob und inwieweit die Voraussetzungen einer solchen Beeinträchtigung vorliegen, beurteilt der Tatrichter nach den jeweils festgestellten Umständen, wie ein bereits etwas älterer Beschluss des OLG Köln v. 20.02.1987 (Az.: SS 12/87) zeigt:
http://lawbike.de/musik-hoeren-mit-mp3-player-und-kopfhoerer-auf-motorrad-verboten/
Guter Tipp! :-)
Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Tatbestandskatalog:
Bußgeldkennzahl:
123106
Verkehrsordnungswidrigkeit:
Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihr Gehör durch Geräte beeinträchtigt
war.
Verletzte Vorschrift:
§§ § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.1 BKat
Verwarnungsgeld:
10 Euro
Es ist also nicht erlaubt, wobei wir das in der Polizei in der Regel so handhaben, dass EIN Ohrstöpsel in Ordnung ist, da du ja dann den restlichen Straßenverkehrlärm noch wahrnimmst.
Außerdem, seien wir ehrlich: 10 Euro, lachhaft...
Aaaaber: Wenn was passiert, also wenn dich ein Autofahrer runterfährt, kann es sein, dass du eine Teilschuld bekammst, da du ja ebenfalls Betroffener einer Ordnungswidrigkeit bist.
Jein, darf man nicht, ist aber auch nicht explizit verboten. So lange nichts passiert, lala.. aber sobald was passiert, wird die Frage sein, ob Deine Aufmerksamkeit, Dein Gehör durch die Musik beeinträchtigt war, der Unfall sich womöglich hätte vermeiden lassen.
Z.B.:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=19897
Verboten oder nicht, im Versicherungsfall dürfte dir eine Teilschuld zugesprochen werden.
Genau....pw(-:
Solange du den Verkehr noch wahr nehmen kannst