?Ist dieses Messer in Deutschland erlaubt und als Anglermesser gut geeignet?
Ist dieses Messer:
http://www.amazon.de/gp/aw/d/B002RG9XGC/ref=mp_s_a_1_4?qid=1420304788&sr=8-4&pi=AC_SX110_SY165_QL70
In Deutschland legal? Ich wollte es mir als Anglermesser zulegen, da es mir vom Design zusagt und da es ein Bayonet ist sollte es auch robust und als Anglermesser geeignet sein.
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8 Antworten
Bei dem Messer handelt es sich leider offensichtlich um eine Waffe, es hat einfach zu viele Waffeneigenschaften. Ein Messer das als Waffe gilt darf man in der Regel nicht in der Öffentlichkeit führen, die Ausnahmeregelung wird in deinem Fall nicht greifen, das es auch genügend Messer zum Angeln gibt die nicht so martialisch daher kommen.
Nein. In Deutschland sind klingen bis 12 cm erlaubt. Das hat über 16cm. Auf dem eigenen Grundstück ist es erlaubt.
Das kann schon möglich sein. Habe es nur soweit gehört.
Stimmt nur heißt das nicht vernüftiger Grund sondern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Aber genau hier liegt auch das Problem Angel ist kein berechtigtest Interesse um ein Bajonett zu führen.
Nicht erlaubt, weil eindeutig eine militärische Stichwaffe und zum Angeln überhaupt nicht geeignet.
Wenn Du über 18 Jahre alt bist und unbedingt ein kraftvolles Anglermesser besitzen möchtest, dann suche nach HJ-Fahrtenmesser oder deren Duplikate. Die sind wesentlich robuster, haben eine Metallscheide und können an der scharfen Seite angefasst und der Griff als Totschläger benutzt werden. Damit brauchst Du selbst bei sehr großen Fischen nur einen Schlag zur Beteubung und nur einen schnellen Schnitt bei der Versorgung.
Da es sich um ein Bajonett handelt wird es laut WaffG als Waffe eingestuft. Besitz an 18 erlaubt.
Zum Angeln nicht geeignet.
Führen?
Zitat:
Laut Gesetzgeber besteht das Verbot des Führens eines Messers gem. § 42a WaffG nicht, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“<
Na ja, Angeln als allgemein anerkannter Zweck ein Bajonett zu führen? Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.
Bei feststehenden Messern wird die Klingenlänge üblicherweise von der Klingenspitze bis zum Griffansatz des Messers gemessen. Ist die Klinge länger als 12cm, unterliegt das Messer dem Verbot des Führens in der Öffentlichkeit, falls kein berechtigtes Interesse zum Führen vorliegt. Einzelheiten hierzu siehe Abschnitt 4, insbesondere 4.2.
Was bedeutet, als Angler darfst du so ein Messer haben aber solltest damit nicht unbedingt durch die Stadt laufen.
Ich glaube aber das es zu groß ist um es für Zwecke eines Anglers zu verwenden.
Quelle: http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php
Dir ist aber schon klar das wir es hier mit einer Waffe zu tun haben. Ein Messer das als Waffe gilt darf in der Regel in der Öffentlichkeit nicht geführt werden und bei dem Teil sehe ich wahrhaft kein berechtigtest Interesse es beim Angeln zu führen dafür gibt es nun mal geeignetere Messer. Im übrigen ist die Klinge fast 17cm lang also wesentlich mehr als die 12 cm von denen im Gesetz die Rede ist. Man mag von den Gesetzlichen Regelungen halten was man will, aber Fakt ist das Messer führt man besser nicht in der Öffentlichkeit es kann große Probleme verursachen.
Vom Prinzip her könntest du wenn man nur nach Klingenlänge geht auch mit nem Schwert oder damit rumrennen das ändert nichts das ist beides mehr als 12 cm.
Wenn man einen vernünftigen Grund hat darf man auch längere Messer haben.