Darf man mit 14 Jahren mit einem 27 Jährigen Geschlechtsverkehr haben?
Meine Freundin und ich kamen heute in der Pause auf das Gesprächsthema Geschlechteverkehr mit einem Patner der mehr als 10 Jahre älter ist als der andere und wir sind speziell jetzt auf unser Alter gegangen. Ist es verboten mit einem 13 Jahre älteren Partner Geschlechtsverkehr zu haben, wenn man noch minderjährig ist???
Das würde uns brennend interessieren. Danke schonmal im vorheraus :)
13 Antworten
In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!
Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.
Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolgt hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:
Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.
Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Ich danke für die Antwort. Das werde ich meiner Freundin morgen gleich berichten und dann ist sie auch ein Stück schlauer :)
Grundsätzlich ist das mit 14 schon erlaubt. ABER es kommt auch darauf an, wie diese beiden Personen zueinander stehen, also ob es zb ein Machtverhältnis gibt das eventuell ausgenutzt werden könnte (Lehrer / Schüler zum Beispiel). Und das ganze muss natürlich einvernehmlich sein.
Und nur weil es erlaubt ist, ist es deshalb trotzdem nicht automatisch gleich super und in Ordnung!
Wenn es freiwillig ist und nicht dazu gezwungen wurde, ist es nicht strafbar und völlig legal.
Die Möglichkeit der Strafbarkeit ist zumindest durch §182 StGB gegeben....
Ja, das hatte ich aber bereits erwähnt....deshalb auch die Formulierung "die Möglichkeit der der Strafbarkeit ist gegeben"
Würde mich wundern, wenn es legal wäre. Aber wenn die Eltern zustimmen, denke ich, dass es legal wäre ..., aber zeig mir Eltern, die da zustimmen würden!
Wie gesagt, es ist grundsätzlich legal, solang die ältere Person nicht eine nachweisbare sexuelle Unreife der jüngeren Person ausnutzt -> §182 StGB
Es ist, zumindest in Deutschland legal, wenn der älter die sexuelle Unerfahrenheit der Jüngeren nicht ausnutzt, oder wenn Geld fliest.
Ab 14 ist man ein sexuell mündiges Wesen
Die Eltern haben diesbezüglich kein Mitbestimmungsrecht.
Das wundert mich wirklich. Denn mit 14 ist man ja noch minderjährig, genauso wie ich mit 16.
Aber ab 14 sowohl sexuell als auch religiös mündig.
Das hat mit Minderjährigkeit nichts zu tun
Okay.
Nein, es ist nicht verboten, solange die 14 jährige es freiwillig macht und ohne dafür irgend eine Bezahlung zu bekommen
Bei diesem Paragraphen wird allerdings meist "...und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt..." überlesen!
Dafür müsste schon ein Gutachter bestätigen, dass eine ERHEBLICHE Reifeverzögerung bei der/dem Jugendlichen vorliegt, was nur sehr selten der Fall ist!
Seid nett aufeinander!
R. Fahren