Ich M20, sex mit einer 14 Jährigen?

13 Antworten

In Deutschland bist Du rechtlich vollkommen auf der sicheren Seite. Ab 14 gesteht der Gesetzgeber Jugendlichen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu. Anzeigen kann Dich grundsätzlich jede Frau, wenn sie behauptet ihr hättet ohne ihr Einverständnis Sex gehabt. Dabei würde ein Richter womöglich unfreiwilligen Sex mit einer Jugendlichen anders bewerten, als mit einer Gleichaltrigen - aber das ist graue Theorie und auch Richter wissen, dass so manche Frau nach dem Ende einer Beziehung womöglich auf Rache sinnt... .

Andererseits ist (im Gegensatz zu anderslautenden Gerüchten) das Einverständnis der Eltern NICHT erforderlich und auch den Umgang mit Dir können sie Dir nur dann wirksam verbieten, wenn von Dir nachvollziehbar ein schlechter Einfluss zu erwarten ist, weil Du beispielsweise schwer Drogenabhängig, Alkoholiker oder vorbestrafter Sexualstraftäter bist. Lediglich Deinen Besuch bei ihrer Tochter in den eigenen Räumen könnten sie untersagen - schließlich haben sie dort Hausrecht. Gleichzeitig dürfen sie aber auch ihre Tochter nicht mit Hausarrest zuhause festsetzen um zu verhindern, dass ihr Euch seht.

Erst kürzlich hat ein Gericht entschieden, dass eine 15jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Trotzdem ist es natürlich sinnvoller sich den Eltern vorzustellen und die ernsten Absichten bezüglich ihres Augensterns und den bewussten Umgang mit Verhütungsmitteln darzulegen.

Ob es zwischen Euch funktioniert kann Dir hier niemand vorhersagen. Ein Altersunterschied verwächst sich irgendwann und über eine 20-jährige mit einem 26-jährigen Freund wundert sich fast niemand mehr. Bei 14/20 liegen allerdings noch ein paar Entwicklungsschritte dazwischen - aber wo die Liebe halt hinfällt... .

Du solltest allerdings Geduld und Verständnis walten lassen - gerade in Bezug auf ihr erstes Mal. Wenn sie nämlich nur deswegen mit dir Sex hat, weil sie glaubt es einem "Freund in Deinem Alter" schuldig zu sein, dann tust Du ihr damit keinen Gefallen. Lasst Euch Zeit, führe sie geduldig und behutsam in die Welt der Sexualität ein und bevor ihr Euch nicht gegenseitig mit Zungen und/oder Fingern zum Höhepunkt bringen könnt, ist es für Verkehr ohnehin noch zu früh!

Seid nett aufeinander! 

R. Fahren

Es kann gerade in diesem jungen Alter sein, dass sie sich voller Hoffnungen Hals über Kopf in einen Mann verliebt und deshalb mit ihm Sex haben will. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich vom Ausdruck "ein Mädel geklärt" halten soll. Liebst du sie? Bei Erwachsenen ist auch Sex ohne Beziehungsabsicht in Ordnung, wenn das beiden von vornherein klar ist. Aber bei einer 14-jährigen solltest du sehr, sehr vorsichtig mit ihren Gefühlen sein. Es kann auch sein, dass sie nur deinetwegen Sex haben will und nicht, weil sie selbst es möchte. Du solltest auf das ganze nur eingehen, wenn du sie wirklich liebst. Und falls das der Fall ist, ihr auch sagen, dass es für dich in Ordnung wäre, wenn sie noch keinen Sex mit dir haben will. Und falls du sie liebst, solltest du dir darüber klar werden, ob eine Beziehung auf Augenhöhe möglich ist. Das hängt von ihrer geistigen Reife ab. Wenn du nur auf eine Affäre aus bist, solltest du nicht mit ihr schlafen. Selbst wenn es im gegenseitigen Einvernehmen wäre.

Verkehr mit Jugendlichen im Alter von 14 und 15 Jahren:

Sexuelle
Kontakte mit 14- oder 15-Jährigen sind erlaubt – vorausgesetzt der
ältere Sexualpartner ist höchstens 21. Ist er älter, können sexuelle
Kontakte nach Paragraph 182 des Strafgesetzbuches als
sexueller Missbrauch von Jugendlichen geahndet werden, wenn die
„fehlende Fähigkeit des Opfers zu sexuellen Selbstbestimmung“ ausgenutzt
wird.

Unter 18-Jährige dürfen von Erwachsenen außerdem nicht für Sex bezahlt werden.

Besondere Regeln gelten für Schutzbefohlene wie Schüler, Auszubildende oder Konfirmanden. Nach Paragraph 174 des Strafgesetzbuches sind sexuelle Handlungen mit 14- oder 16-Jährigen verboten, wenn man sie erziehen, ausbilden oder betreuen soll.

Libertinaer  20.08.2017, 15:07

wenn die „fehlende Fähigkeit des Opfers zu sexuellen Selbstbestimmung“ ausgenutzt wird.

Dass die Fähigkeit nicht fehlt, ist allerdings a) grundsätzlich anzunehmen und b) hier ohnehin offensichtlich.

wenn sie es auch möchte und wir es tuen sollten und sie dann ihre Meinung ändert, kann sie mich anzeigen?

Ja, kann sie und dann hast Du ein gewaltiges Problem...

tmattm  20.08.2017, 10:19

Das Schutzalter in Deutschland ist 14 und solange er unter 21 ist oder die Kleine sexuell selbstbestimmt handeln kann ist einvernehmlicher Sex völlig legal!

Naja ich war damals 15 mein freund 19.

4 Jahre später sind wir zusammen gezogen

Aber wenn ich 14 lesen bin ich recht abgeschreckt

Melinda1996  20.08.2017, 10:35

Ich würde es nicht machen. ich denke mir mit 20 hat man andere Interessen als ein 14 jähriges Mädchen.

myusername7 
Beitragsersteller
 20.08.2017, 10:34

War ja auch sehr abgeschreckt von dem Alter. hat mich echt ins zweifeln gebracht