Darf man "MfG" statt "Mit freundlichen Grüßen" schreiben?
Habe gerade einen Brief für eine Reservierungsbestätigung geschrieben und frage mich gerade (Auch für die Zukunft), darf man Mit freundlichen Grüßen auch abkürzen? (Habe ich auch schon in vielen anderen Dokumenten gesehen die mir zugeschickt worden sind...)
7 Antworten
Bei eMails kann man das, sollte es aber nicht. In physischen Briefen ist das ein "no go".
Hallo,
dürfen ja. Professionell und seriös wirkt es eher nicht.
Das kommt auf den Zusammenhang an. Zum Beispiel: Wenn man seinem Chef eine Email schickst, sollte man es ausschreiben. Oder wenn meine Mutter dem Gericht wieder etwas schicken muss, schreibt sie auch "Mit freundlichen Grüßen". Wenn ich wieder einmal eine Email an eine Berghütte schreibe, schreibe ich nur noch MfG (oder besser gesagt meine Mutter). Also würde ich sagen, es kommt darauf an, wie formal die Email ist (bei Brief sowieso verboten). Da meine Mutter bei solchen Anlässen wie deinem immer MfG schreibt, ist das sicher ok.
Bei einer solchen Bestätigung (als E-Mail) kannst Du das machen. Wenn Du aber zum Beispiel ein Bewerbungsschreiben formulierst oder ein formales Schreiben an die Stadtverwaltung schickst, geht das absolut rein gar nicht.
Also wenn du höflich und professionell wirken willst,mach das nicht^^
dann würd ich sagen dein arzt ist echt unhöflich :P
oh du meintest nicht Ärzte xD
Wow, wie viele Är*che in Anzügen haben mir denn dann schon Briefe und e-mails geschickt :D