Darf man in einer Privatinsolvenz 2 konten haben auf guthabenbasis?
Hallo ich habe mal eine Frage ich befinde mich seit februar in der privatinsolvenz nun habe ich 2 konten auf guthabenbasis. nun habe ich heut den Brief vom amtsgericht bekommen das ich jetzt in der wohlverhaltensphase bin. nun ist die frage darf ich das eine Konto einfach kündigen da ist bis jetzt noch kein geld eingegangen und wird auch keins eingehen oder muss ich das weiterlaufen lassen (das konto ist kostenlos) oder ist das egal wieviel Konten man hat? da ich meiner treuhänderin schon mitgeteilt habe das ich das andere Konto kündigen wollte oder muss ich jetzt das eine kündigen und das was kostenlos ist behalten oder ist es egal?
4 Antworten
Richtig ... ganz egal wieviel Konten Du hast - Hauptsache Du machst keine neuen Schulden. Soooo sehr interessiert sich der InsVerwalter nicht für deine private Kontengeschichten - schliesslich hat er noch hundert andere Insolvenzen zu betreuen.
also ist es egal ob ich nun 1 konto habe oder 10 solange ich keine neuen schulden mach habe nämlcuih angst das dan die insolvenz platz wenn ich jetzt das konto kündige was ich eigentlich behalten wollte aber jetzt doch nicht mehr und wie erklär ich das meiner treuhänderin das ich das konto aufeinmal kündige und mein altes wieder benutze??
Also ich würde mal sagen: das geht Deiner TH am A***** vorbei solange Du Deine pfändbaren Beträge ordentlich abführst. Und mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens geht das Deine Treuhänderin auch eigentlich nix mehr an ob und wieviele Konten Du hast.
aber ich muss ihr ja trotzdem noch alles zuschicken bin momentan total verunsichert deswegen weil die auch so zickig ist.und ich nicht weiß was ich nun machen soll.bei mir gibt es nichts zu pfänden bekomme ALG2
Bei zickigen TH kannst du dich an dein AG wenden,Rechtspfleger fragen.Denn dein TH ist auch "nur" ein Anwalt der möglicherweise eine Rüge braucht.Und da tut sich das AG am einfachsten.Habe das auch so gemacht,ging ins Ausland und mein TH machte Probleme,nu nicht mehr. :-)
Kann man halten, wie man will. Das Konto kann man fristlos kündigen.