Darf man in einem Krieg Deserteure erschießen?
Ein Beispiel, Deutschland befindet sich im Krieg mit dem Land XXX, ein Soldat begeht Fahnenflucht, darf sein Vorgesetzer ihn auf der Stelle erschießen? Oder kommt es zu einem Prozess, der die Todestrafe beinhalten kann?
3 Antworten
Der Soldat würde vors gericht kommen und dort eine Haftstrafe aufgebrummt bekommen. Ich glaube, dass sein Vorgesetzter ihn nicht erschießen darf. Auch die Todesstrafe gibt es in Deutschland nicht. Früher bei der Wehrmacht und bei den Russen oder besser überall wurden Fahnenflüchtige vor ein Kriegsgericht gestellt und meistens zum Tode verurteilt.
Weder das (sofortige) Erschießen bei Fahnenflucht noch eine spätere Verurteilung zum Tode gibt es in Deutschland nicht (mehr). Auch nicht im Verteidigungsfall.
<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/102.html" target="_blank">http://dejure.org/gesetze/GG/102.html</a>
Deutschland hat keine Todesstrafe. Deutschland hat nicht ein Mal eine Militärgerichtsbarkeit. Das heißt selbst die Fahnenflucht eines Soldaten wird vor einem normalen Gericht verhandelt. Theoretisch können Wehrstrafgerichte eingerichtet werden, aber selbst diese Richter müssen die gleichen Voraussetzungen wie normale Richter erfüllen. Und die Todesstrafe bleibt trotzdem abgeschafft.