Darf ich das privat tuen?
Hallo Leute,
ich habe mal eine frage,wenn ich unterwegs bin und sehe einen Unfall oder eine Person,die hilfe braucht und ich habe meine Dienstkleidung des DRKs dabei .Darf ich diese dann anziehen um mich zu schützen oder ist das schon Amtsmissbrauch?
16 Antworten
Strenggenommen darfst Du die DRK-Dienst-/Einsatzbekleidung und die dazugehörigen Abzeichen nur unter folgenden Bedingungen anhaben: 1. Im Dienst (der von einer befugten Führungskraft angeordnet sein muss - z.B. per Dienstplan). 2. Auf dem Weg zum und vom angeordneten Dienst (aus praktischen Gründen, nicht immer gibt es vor Ort eine Möglichkeit zum Umziehen).
Das steht in den dienstrechtlich relevanten Vorschriften des DRK (siehe Satzung, Ordnung, Dienstvorschrift, Dienstbekleidungsordnung), denen Du als DRK-Mitglied bzw. -Mitarbeiter unterliegst. Missbrauch kann hier Disziplinarmassnahmen zufolge haben.
Ob Dein Disziplinarvorgesetzter (z.B. Bereitschaftsleiter, Rettungsdienstleiter) das ahnden wird, wenn Du bei einem Unfall sachgerecht hilfst und Dir zur Kenntlichmachung bzw. zum Eigenschutz eine zufällig mitgeführte Dienstjacke überwirfst, musst Du ihn mal fragen. Ich würde es nicht bestrafen, aber es mag da sehr engstirnige Vorgesetzte geben - den Ärger solltest Du Dir sparen.
Es gibt aber noch weitere rechtliche Betrachtungsweisen:
A) Das Zeichen "Rotes Kreuz auf weißem Grund" ist rechtlich besonders geschützt (§128 Ordnungswidrigkeitengesetz) und darf nur von den dazu berechtigten Organisationen und Personen getragen werden. Als DRK-Mitglied bist Du nur im Rahmen der DRK-Vorschriften dazu berechtigt, siehe oben.
B) Wenn jemand aufgrund des Tragens der Dienstkleidung den Eindruck gewinnen könnte, dass Du besondere Kompetenzen hast, und Du dieses Missverständnis nicht ausräumst oder gar Handlungen vornimmst, denen derjenige nicht zugestimmt hätte, wenn er gewusst hätte, dass Du's nicht kannst, dann ist es sogar strafrechtlich relevant. Das klingt kompliziert, ist aber so (und wäre sowas wie "Amtsmissbrauch"). Trifft aber vermutlich auf Dich nicht zu, da Du die Jacke wohl auch für Deinen normalen Dienst dabei hast und über die notwendige Ausbildung verfügst, dann auch hoffentlich weisst, was Du machst.
Also: frag Deinen Dienstvorgesetzten, wie er das sieht. Vielleicht darfst Du dann dafür sogar Dienst- bzw. Überstunden aufschreiben. :)
In jedem Fall solltest Du Dir bewusst sein, dass Du ab dem Moment, in dem Du die Jacke anziehst, die Organisation "DRK" repräsentierst und Dich entsprechend zu verhalten hast.
Aus der Praxis (so mache ich es): lege Dir eine neutrale Warnjacke ins Auto, auf der ohne Organisationskennzeichen vielleicht noch Deine Qualifikation draufsteht. Kostet nicht viel und Du vermeidest jeglichen Ärger von Anfang an.
An alle, die meinen, das Tragen einer DRK-Jacke könne kein "Amtsmissbrauch" sein: dieser Begriff ist rechtlich nicht so eindeutig und auch ein Mitarbeiter des DRK-Rettungsdienstes kann öffentlich-rechtlich beauftragt sein, übt mithin also eine Art amtliche Funktion aus (nämlich die Repräsentation des Rettungsdienstes). Zudem entscheidet auch der Eindruck, den jemand davon hat: wenn das Tragen einer DRK-Jacke in der konkreten Situation täuschend wirkt oder mit täuschender bzw. gar mit betrügerischer Absicht geschieht, dann wird das durchaus rechtlich relevant! Die Gefahr ist jetzt in der beschriebenen Situation (Unfall/Hilfeleistung) nicht so hoch, aber sich ein Rotkreuz-Jäckchen zum Spaß anzuziehen, sollte man wirklich vermeiden, wenn man keinen Ärger haben will.
nein , du kannst damit vlt ein menschenleben retten!
das ist hilfe , legal und kein amtsmisbrauch!
Du musst dich und die Unfallstelle natürlich zu erst absichern, was bringt es schon wenn irgend ein Chaot in die Unfallstelle rast, soll ja ab und zu mal vorkommen. Amtsanmaßung ist es nicht, im Gegenteil, die Betroffenen wissen schon alleine durch die Dienstbekleidung das jemand da ist der Ahnung hat. Aber Vorsicht, da du dich dadurch ja als Sani "outest" ;-), könnte es durchaus sein das du dann eine Garantenstellung* hast und für eventuelle Fehler bei der ersten Hilfe belangt werden kannst.
*Für alle die nicht wissen was eine Garantenstellung ist: Jedes Mitglied einer Hilfsorganisation, egal ob DRK, ASB, JUH, THW, der Feuerwehr oder der Polizeien hat wärend seines Dienstes eine sogenannte Garantenstellung. Das heißt das er für eventuelle Fehler bei erste Hilfe-Maßnahmen im Dienst belangt werden darf. Rettungsassistenten, Ärzte und Polizisten haben diese Garantenstellung auch im privaten Leben. Sanitäter, Rettungssanitäter oder alle anderen Mitglieder der oben genannten Organisation haben diese Garantenstellung aber wirklich nur im Dienst und gelten im Privatleben als ganz normale Ersthelfer die auch mal einen Fehler machen dürfen, auch wenn das absoluter Bockmist sein sollte.
Sehr schöner Beitrag, baertl! Sehr schön.
- Warum sollte das Amtsmißbrauch sein?
- Warum solltest du die anziehen wollen? Das klingt leider stark danach, als wolltest du dich wichtig machen. Ich persönlich würde nach Möglichkeit darauf verzichten meine Dienstkleidung anzulegen. Dadurch weckt man erhebliche Erwartungen, die man als Einzelner ohne oder mit nur begrenzter Ausrüstung gar nicht erfüllen kann.
- Ich würde Dienstkleidung nur dann anlegen, wenn ich sie für unbedingt notwendig halten würde, was eher die absolute Ausnahme sein dürfte.
Ich möchte mich keines wegs wichtig machen,mir persönlich geht es mehr um die Sicherheit.
du solltest dieser person helfen...
und dich nicht umziehen
Fast richtig, bis auf: "Rettungsassistenten, Ärzte und Polizisten haben diese Garantenstellung auch im privaten Leben."
Keiner hat per se bzw. per Berufsausbildung eine Garantenstellung.
Garant ist man nur dann, wenn man für eine Sache (z.B. Abwehr von Gefahren etc.) besonders einzustehen hat. Die o.g. Berufsgruppen sind das auch nur, wennn sie im Dienst sind oder sich als ausgebildete Kräfte zu erkennen geben und damit ein besonderes Vertrauen erlangen.
Sonst wäre es z.B. strafbar, wenn sich ein RettAss oder ein Arzt außerhalb des Dienstes betrinkt. Auch diese Berufsgruppen dürfen das (selber Schuld, aber sie dürfen). :)
Beim Polizist ist es etwas schärfer, weil er auch außerhalb des Dienstes für Strafsachen (nicht jedoch für Ordnungswidrigkeiten o.ä.) "zuständig" ist, wenn er Zeuge wird oder davon erfährt (StPO). Aber auch dem Polizisten wird ein Privatleben generell zugestanden...
Verfügt man über entsprechende (berufliche) Kenntnisse, kann es sein, dass die Stelle "soweit ihm zuzumuten" aus dem Paragraph zur unterlassenen Hilfeleistung (§323c StGB) enger ausgelegt wird, das betrifft aber noch nicht die Garantenstellung.
Die Garantenstellung ist übrigens auch unabhängig von Ausbildung/Dienst, man wird auch Garant, wenn man eine Notsituation verursacht hat (dann muss man besonders dazu beitragen, dass die Folgen begrenzt werden), wenn man für eine andere Person in besonderem Maße einzustehen versprochen hat (Aufsichtspflicht für Kinder, Heirat!) oder eine "Notgemeinschaft" bildet - z.B. eine Seilschaft am Berg, Teilnehmer einer Expedition (oder auch: Wanderung!).
Besonderheit der Garantenstellung ist, dass man dann auch für das Unterlassen einer Abwehr-Handlung bestraft werden kann, genauso als würde man eine strafbewehrte Handlung begehen. Rechtsgrundlage u.a.: §13 StGB.