Darf man fremde KFZ berühren? Also z.B. auf die Motorhaube setzen?
Ohne etwas zu beschädigen oder dergleichen!
15 Antworten
Vom Eigentum anderer hat man anstandshalber die Finger zu lassen. Deine Freundin o.ä. willst Du ja auch nicht von anderen betatschen lassen.
du ahst geschrieben, du wiegst 45kg und legst ne decke drunter.. bedenke aber, bei heißem parkplatz-sex ist noch jemand zweites dabei ;D
Letztendlich ist es aber so, daß Du rechtlich erst zur Verantwortung gezogen werden kannst, wenn etwas beschädigt wurde. Ansonsten kannst Du aber weggejagt werden. Das ist, wie mit dem Waffeleisessen in der Eisdiele. Es ist oftmals nicht erlaubt, aber nicht strafbar.
Wenn nichts beschädigt wird, kann Dir das niemand verbieten. Allerdings, darfst Du niemanden behindern, der wegfahren will.
Es gab mal einen, der ist über Autos gelaufen, die auf dem Bürgersteig standen. Da er keine Beschädigung wollte, wurde er nicht wegen Sachbeschädigung verurteilt. Den angerichteten Schaden, musste er natürlich begleichen.
Auf die Motorhaube gehört nicht zum "Berühren". Das Blech wird aus Kostengründen sehr dünn gemacht. Das gibt ne Delle. Berühren, hieße folgenlos. Das ist erlaubt.