Darf man einfach so gefilmt werden?

10 Antworten

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Wenn nur die Frau gefilmt wurde, verstößt das gegen ihr Persönlichkeitsrecht. Wurde sie hingegen bei einem Fest gefilmt, wo auch viele andere Menschen waren, muss sie das hinnehmen. Wenn ich zum Beispiel bei einem Tag der offenen Tür gefilmt werden würde oder in einer Fußgängerzone zufällig durchs Bild husche, wenn dort jemand meinetwegen interviewt wird, kann ich mich nicht beschweren. Wohl aber, wenn der Fokus der Aufnahme eindeutig auf mir liegt.

man darf nur mit der einverständniss filmen auser man verpixelt das gesicht so das man nicht erkennen kann um welche person es sich handelt

Es darf eigentlich nur mit Einverständnis gefilmt werden. Es kann ja z. Bsp. sein, dass ein älterer Herr mit einer jungen Dame unterwegs ist-die eigentlich nicht die Seine ist oder umgekehrt. Ich kenne es nur so, dass man gefragt wird.

ja, aber du musst dann eigentlich unkenntlich gemacht werden, wenn du nicht damit einverstanden bist. da gilt das recht am eigenen bild!

Ohne Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.

Das gilt nicht, wenn mit der Veröffentlichung ein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person verletzt wird.

Welches Interesse dieser Frau wurde verletzt? Sie wird sehr wahrscheinlich im Film nicht oder nur unkenntlich am Bildrand und nur ein paar Sekunden lang gezeigt.