Darf man einen Walnussbaum mit einem Stammdurchmesser von ca. 1 Meter so einfach fällen?
Würde mich mal interessieren
7 Antworten
Du kannst Dich bei Deiner Gemeinde oder Stadt informieren. Wenn es nicht erlaubt war , bringe es zur Anzeige und melde es dann auch der örtlichen Tageszeitung, damit die darüber berichten.
das ist von Region zu Region untrerschiedlich, bei uns dürfen Laubbäume mit 80cm Umfang (in einem Meter höhe gemessen ) gefällt werden.
Steht in der Baumschutzsatzung eurer Gemeinde aber genau beschrieben
wenn von dem Baum eine unmittelbare Gefahr ausging (wegen Totholz oder weil er morsch war) gibts Ausnahmegenehmigungen. Evtl. wird dann zzur Auflage gemacht das man neue Bäume pflanzen muss
Nö,weder Gefahr noch Totholz. Hat letztens noch reichlich getragen.Die Nüsse lagen auch immer auf meiner Wiese,deshalb weiß ich das....
oh je, wenn den einer beim Ordnungsamt anhängt kann das sehr sehr teuer für ihn werden wenn er keine Genehmigung hatte
Hallöle,
nein, darf man sehr wahrscheinlich nicht (es gibt nur wenige Ausnahmen)! Melde es bitte unbedingt der Stadtverwaltung! (Und wenn Du das Gefühl hast, der Baumfäller schafft es sich durchzumogeln, ggf. auch ruhig noch die örtliche Presse!)
Es wäre sehr gut, wenn Du der Meldung bei der Stadtverwaltung Fotos beifügst, die Du vielleicht mal gemacht hast und der offenbar gesunde Baum ist z.B. im Hintergrund zu sehen. Auch ein zusätzliches Luftbild ist nie verkehrt (zu finden z.B. auf https://www.goyellow.de/map , damit das Luftbild zu sehen ist, einfach oben rechts auf "Satellit" klicken")
Üblicherweise muss dann nicht nur ein enormes Bußgeld gezahlt werden, sondern meist ist auch eine Ersatzpflanzung in der selben Größe und Position vorzunehmen! Letzteres wird meist deswegen verordnet, um zu verhindern, dass ein Baum illegalerweise absichtlich gefällt und ein Bußgeld fast schon lächelnd mit eingeplant wird, weil irgendjemand dort besonders lukrativ bauen will! (Hier zur Info mal ein Zeitungsbericht über etwas ähnliches: https://www.noz.de/archiv/vermischtes/artikel/400884/hohes-bussgeld-fur-kahlschnitt )
Eine Fällgenehmigung gibt es eigentlich für derartige Bäume nur, wenn der Baum z.B. so krank ist, dass eine Gefahr durch Umstürzen besteht und keinerlei andere Maßnahmen mehr dem Baum noch helfen können! Manche "Superkluge" lassen auch einfach erst nur alle Äste abtrennen, so dass der Baum sich nicht mehr versorgen kann und letztendlich abstirbt, was somit ein Fällen rechtfertigen würde. Auch gießen manche die Bäume einfach eine Zeit lang mit z.B. extrem versalzenem Wasser oder sonstwie schädigem Flüssigkeiten. Allerdings gibt es in diesem Fall glücklicherweise auch mal aufmerksame Nachbarn.
Also ich hoffe auf Dein möglichst persistentes Engagement und viel Erfolg!!! Ich drück Dir die Daumen!!! 👍👍👍
wölfin
Hallo,
erstmal NEIN.
Lies hier:
Beispiel für BaumschutzsatzungIn Frankfurt ist beispielsweise geregelt: "Die Baumschutzsatzung gilt für Laubbäume, Ginkgobäume und Walnussbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 Zentimeter und für Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 Zentimeter. Der Umfang wird in einem Meter Höhe gemessen. Es ist verboten, diese Bäume ohne Genehmigung zu fällen oder zu zerstören." Die ungenehmigte Beseitigung geschützter Bäum kann übrigens mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Hoffe nur, das Euch keiner anzeigt, wird extrem teuer.
Gruß
nicht jede Gemeinde hat eine Baumschutzsatzung
Wie schon mehrmals geschrieben :
Ist nicht mein Baum,
Aber ist schon zu spät, mein Nachbar hat ihn gerade schon umgelegt^^... schrecklich.
Schon lange nicht mehr,nicht mal auf dem Privatgrundstück !
ist in jeder Gemeinde anders geregelt !
Der Durchmesser ist / war schon über einem Meter, Umfang bestimmt ca. 4 Meter.... zu spät, ist um....leider..