Darf man eine Klausur mit 0P. bewerten, wenn Passagen aus dem Internet auswendig geschrieben sind?
Ich habe vor einer Woche eine Klausur geschrieben, für die ich mich besonders gut vorbereitet habe. Ich habe mir bei der Vorbereitung Inhaltsangaben und Interpretationspassagen aus dem Internet kopiert und gedruckt. Darauf habe ich übers Wochenende alles auswendig gekonnt. Und da wir in die Bücher Notizen, also Stichpunkte, machen durften, habe ich dieses Angebot natürlich genutzt. Ich habe mir Signalwörter an den Rand geschrieben, wodurch mir die ganze auswendig gelernte Passage eingefallen ist.
Einige Tage nach Prüfungsabgabe wurde ich vom Lehrer angesprochen, der behauptet hat, dass ich gespickt bzw. Unterschleif gemacht hätte, da einige Passagen sowie die kurze Inhaltsangabe im Internet zu finden seien. Dies behauptet er, obwohl er mein Buch mehrere Male kontrolliert hat.
Nun wird die Klausur mit 0 Punkten bewertet, weil ich nicht aus dem Internet zitieren darf und mein eigenes geistiges Gut benutzen muss. Auf meine Aussage, woher ich sowas wissen soll, wurde ich auf die GSO verwiesen.
Ich habe darin keinen Verweis mit dem Verbot ''Auswendiges aus dem Internet ist verboten'' gelesen.
Ist es nun erlaubt diese Arbeit mit 0 Punkten zu bewerten oder ist es ratsam den Anwalt aufzusuchen?
10 Antworten
Das ist keine Leistung, wenn du etwas, was andere geschrieben haben auswendig lernst und dann aufschreibst... in einer Arbeit wird Leistung bewertet, also meiner Meinung nach durchaus berechtigt.
Jawoll! Dummheit gehört bestraft!
kopiere / scanne diese arbeit, incl bemerkungen des lehrers, als beweissicherung
1) spann deine eltern ein
2) geh zum schülersprecher und zum elternbeirat
wenn du gefährdet bist, oder die note später noch brauchst:
3) nimm notfalls einen anwalt
mach dich gefasst auf kritische und fangfragen, lass den beweis unangetastet im buch stehen so dass auch nachträglich nicht behauptet werden kann, du hättest das internet in das schulbuch wortwörtlich reingeschrieben.
In Klausuren musst du zitierte Passagen kenntlich machen und die Quelle ausweisen, dann ist das OK. Hast du dies nicht getan, ist dies "geistiger Diebstahl", da du die Gedanken eines anderen als deine ausgegeben hast. Wenn du die Quelle nicht genannt hast, darf dein Lehrer diese Passage mit 0 P bewerten. Aber der ganze Aufsatz, das ist schon hart...
Zitiert ist zitiert, ob nun auswending gelernt und zitiert oder abgelesen und zitiert. Merkst was? Das mit dem Anwalt würde ich mir gut überlegen, den gekupfert hast Du nunmal.
Ist erlaubt, denn das ist Diebstahl geistigen Eigentums o.ä. Hättest du das Zeug umformuliert, hätte nie einer was gesagt, aber wenn du einfach aus dem Internet "abschreibst", dann ist das ne klare 6, oder eben 0 Pkt. Ist beim Vortrag genauso, wenn du was ausdruckst von Wikipedia oder sonstwo, und das dann vorliest, dann hast du dich ja mit nichts auseinandergesetzt, du hast das nur ausgedruckt. Das ist keine Arbeit und ich sag es dir ganz ehrlich, solche Lehrer wie deine sollte es öfter geben.
Sorry für die rauen Worte, es ist aber so.
LG und lass trotzdem den Kopf nicht hängen!!!