Darf man eine Axt in seinem Auto transportieren?
Schließlich muss man ja keine bösen Absichten haben. Genauso gut könnte es doch sein, dass man einfach nur den Onkel besuchen möchte, dem man dann beim Holzhacken hilft. Was würde die Polizei dazu sagen?
21 Antworten
Ja.Eine Axt wird von dem WaffG nicht erfasst. Sonst müsste ja jeder Förster/Waldarbeiter einen Waffenschein besitzen ;)
Wieso Lücken ? Soll jetzt jeder Gartenbesitzer einen Waffenschein für seine Axt, seine Schaufel und seine Kettensäge beantragen ?
Würden dich diese Forderungen WIRKLICH so sehr überraschen?;-)
was hat das mit einem waffenschein zu tun ????
trage mal ein messer mit einer klingenlänge über 12 cm
schon da gibt es ärger wenn du das einfach so am gürtel trägst
und für den erwerb oder besitz benötigt man auch keine wbk
Das Auto ist aber viel gefährlicher als die Axt. Dadurch sterben alleine in Deutschland jedes Jahr 6000 Menschen.
Wieviele sterben durch eine Axt ?
Das interessiert die Polizei nicht.
das ist so und da gibt es nichts zu diskutieren
Das Messer fällt ja auch unters Waffengesetz!
Hallo,
ich sehe keine Lücke im WaffG. Bei einigen Gegenständen ist die Zweckbestimmung dafür ausschlaggebend, ob sie unter das WaffG fallen oder nicht. Eine Axt ist eben nicht zum Angriff oder zur Verteidigung bestimmt, genau so wenig wie ein Bolzenschussgerät oder ein Kochmesser, sie haben einen anderen Zweck und fallen deswegen auch nicht unter das WaffG
mfG Dabbel
meine notizen sind durcheinander
das habe ich grade beim anderen posting erkannt
hier das richtige
sorry nochmal
http://www. gesetze-im-internet.de/waffg2002/_1.html
bitte leerzeichen weglassen
musste ich machen damit der link überhaupt angezeigt wird
nichts... ist ein heimwerkeruntensil und man kanns legal erwerben...
wenn du sie jetzt nichts als kühlerfigur hast, dann sollte die polizei nicht sagen
es ist nicht verboten. wenn du es jedoch immer dabei hast, wirkt das schon komisch. was ist denn der grund?
Der Grund tut hier doch garnichts zu Sache!
natürlich darfst du das. sollte halt kein blut dran sein, wenn die polizei dich anhält ;)
Theoretisch selbst wenn: Es könnte ja mein eigenes sein, wenn ich mich verletzt habe ;-) Aber verstehe schon.
lol
Natürlich darf man das.
Ja aber solche Lücken sind im WaffG und im Deutschen Gesetz leider keine Seltenheit. Daher meine Frage.