Darf man eine Axt in seinem Auto transportieren?

21 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja.Eine Axt wird von dem WaffG nicht erfasst. Sonst müsste ja jeder Förster/Waldarbeiter einen Waffenschein besitzen ;)

whiterabbit 
Beitragsersteller
 02.10.2010, 23:03

Ja aber solche Lücken sind im WaffG und im Deutschen Gesetz leider keine Seltenheit. Daher meine Frage.

Welfensammler  02.10.2010, 23:05
@whiterabbit

Wieso Lücken ? Soll jetzt jeder Gartenbesitzer einen Waffenschein für seine Axt, seine Schaufel und seine Kettensäge beantragen ?

whiterabbit 
Beitragsersteller
 02.10.2010, 23:08
@Welfensammler

Würden dich diese Forderungen WIRKLICH so sehr überraschen?;-)

MRmaniac  02.10.2010, 23:09
@Welfensammler

was hat das mit einem waffenschein zu tun ????

trage mal ein messer mit einer klingenlänge über 12 cm

schon da gibt es ärger wenn du das einfach so am gürtel trägst

und für den erwerb oder besitz benötigt man auch keine wbk

Welfensammler  02.10.2010, 23:12
@MRmaniac

Das Auto ist aber viel gefährlicher als die Axt. Dadurch sterben alleine in Deutschland jedes Jahr 6000 Menschen.

Wieviele sterben durch eine Axt ?

whiterabbit 
Beitragsersteller
 02.10.2010, 23:13
@Welfensammler

Das interessiert die Polizei nicht.

sweety5580  03.10.2010, 01:39
@MRmaniac

Das Messer fällt ja auch unters Waffengesetz!

Dabbel  03.10.2010, 13:40
@whiterabbit

Hallo,

ich sehe keine Lücke im WaffG. Bei einigen Gegenständen ist die Zweckbestimmung dafür ausschlaggebend, ob sie unter das WaffG fallen oder nicht. Eine Axt ist eben nicht zum Angriff oder zur Verteidigung bestimmt, genau so wenig wie ein Bolzenschussgerät oder ein Kochmesser, sie haben einen anderen Zweck und fallen deswegen auch nicht unter das WaffG

mfG Dabbel

MRmaniac  04.10.2010, 00:38
@sweety5580

meine notizen sind durcheinander

das habe ich grade beim anderen posting erkannt

hier das richtige

sorry nochmal

http://www. gesetze-im-internet.de/waffg2002/_1.html

bitte leerzeichen weglassen

musste ich machen damit der link überhaupt angezeigt wird

nichts... ist ein heimwerkeruntensil und man kanns legal erwerben...

wenn du sie jetzt nichts als kühlerfigur hast, dann sollte die polizei nicht sagen

es ist nicht verboten. wenn du es jedoch immer dabei hast, wirkt das schon komisch. was ist denn der grund?

sweety5580  03.10.2010, 01:43

Der Grund tut hier doch garnichts zu Sache!

natürlich darfst du das. sollte halt kein blut dran sein, wenn die polizei dich anhält ;)

whiterabbit 
Beitragsersteller
 02.10.2010, 23:04

Theoretisch selbst wenn: Es könnte ja mein eigenes sein, wenn ich mich verletzt habe ;-) Aber verstehe schon.

Hooliance  02.10.2010, 23:02

lol

Natürlich darf man das.