Wenn man als Filialleitung in einem Unternehmen , aus persönlichen Gründen , zu einer Verkäuferin zurücktritt , darf das Unternehmen den Stundenlohn kürzen ?
6 Antworten
Ich denke mal dass Du mit "zurücktreten" meinst, dass Du Deinem Arbeitgeber angeboten hast wieder als "normale Verkäuferin" zu arbeiten und dieser das Angebot angenommen hat.
Du hast nämlich einen Arbeitsvertrag für eine bestimmte Tätigkeit für eine bestimmte Vergütung und davon kann man nicht zurück treten - so einen Vertrag kann man nur kündigen.
In dem dann fälligen neuen Vertrag als "Verkäuferin" wird auch nur das Gehalt einer Verkäuferin stehen. Das ist vollkommen logisch und auch gerecht und rechtens so.
Warum sollte das Unternehmen Dir das Gehalt einer Filialleiterin zahlen - müssen - wenn Du diese Stelle gar nicht ausübst?
Natürlich darf das Unternehmen das. Immerhin ändert sich das Aufgabenfeld und das ja auch mit deutlich weniger Verantwortung.
Du hast Glück, wenn sie nur den Lohn kürzen. Wenn Du eine Verkäuferin trittst, kannst Du auch fristlos entlassen werden.
du kannst als Filialleitung überhaupt nicht zurücktreten- das ist eine konkrete Position und kein öffentliches Amt. Wenn der Arbeitsvertrag die Filialleitung vorsieht müsste man als Arbeitnehmer theoretisch kündigen, wenn man die Postion nicht mehr ausüben will. Wenn der Arbeitgeber einen freiwillig aus dieser Postion entlässt, kann er einen neuen Arbeitsvertrag schließen, der die Bezahlung als "normale"Verkäuferin vorsieht.
Ja sicher, eine Verkäuferin verdient nun mal weniger als eine Filialleiterin.