Darf man die Rückleuchten (hell)schwarz folieren?
Ist das Illegal? Oder geht das mit der STVO klar?
4 Antworten
Es gilt grundsätzlich folgende Regelung:
Nach § 22a StVZO benötigen Beleuchtungseinrichtungen eine Bauartgenehmigung.
Werden an Beleuchtungseinrichtungen Veränderungen vorgenommen, so verlieren diese ihre Zulassung/Bauartgenehmigung. Im schlimmsten Fall erlischt die Betriebserlaubnis deines Kfzs, weil durch die Änderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
Gläser von Leuchten durfen nicht verändert oder beklebt werden.
Ja, aber nur so viel das man es sieht.
Damit machst du den Leuten, die hinter dir fahren, bestimmt eine Freude. Helle Rückleuchten sollen gar nicht so gut sein.
Deswegen will er sie ja verdunkeln. Zum besseren Verständnis: Ich freue mich schon darüber, wenn ich die Bremsleuchten des Vordermanns gut erkennen kann. Alles was diesen Zustand verschlechtert, beeinträchtigt meine persöhnliche Sicherheit.
Wie kommst du auf helle Rückleuchten? Durchs Folieren werden sie dunkler.