Wie hell darf das abblendlicht bzw fernlicht sein?
Hallo, Ich habe mir neue h4 Leuchtmittel für mein Auto gekauft. Nur stellt sich mir die frage wie hell dürfen diese eigentlich sein? Habe mir halogenbirnen mit 130% mehr leuchtkraft gekauft und Led's mit 8000lumen und finde das etwas viel Und das Juristendeutsch laut stvo versteh ich nicht ganz
4 Antworten
soweit ich weiß, gibts da noch immer keine richtige Begrenzung, was dazu führt, dass man regelmäßig auf der Straße geblendet wird! Könnte jedes mal platzen.
Leider doch. Bist du je im Dunkeln gefahren? Das ist inzwischen ne Zumutung
Abblrndlicht kann nicht zu stark sein, nur falsch eingestelmt
Die Helligkeit ist m.W. nicht festgelegt. Abblendlicht und Fernlicht dürfen halt maximal 55 Watt haben.
Daraus ergibt sich in der Praxis eine Begrenzung der Leuchtkraft, da bei gegebener Leistung eine größere Lichtausbeute stets zulasten der Lebensdauer geht. Siehe dazu die Erläuterungen von Osram: https://www.autolichtblog.de/2012/08/01/b3tc-oder-wie-lange-halt-eine-halogenlampe/
Du darfst nur Leuchtmittel verbauen, die den Angaben des Fahrzeugs / bzw der originalen Lampen entsprechen.
Das heißt: gleiche Wattzahlen verwenden und Halogenlampen benutzen. LED`s oder höhere Wattzahlen wären nicht zulässig.
PS: Wenn jmd verspricht mit den selben Wattzahlen 130% Leuchtkraft zu haben, dann ist das nur Marketing!
> "nur Marketing"
Keineswegs, das ist technisch durchaus machbar und reell. Allerdings auf Kosten der Lebensdauer - die ganzen Night Breakers, UltraVision und wie sie alle heißen mögen gehen deutlich schneller kaputt als die normalen Halogenlampen.
Das gleiche Spiel gab es früher bei den "Glühbirnen" im Haushalt. Da hat sich die Industrie mal auf einen Standard von 1000 Stunden Brenndauer geeinigt. Man hätte die Dinger viel langlebiger bauen können, aber nur auf Kosten der ohnehin miserablen Lichtausbeute.
Was genauso??? Genau hell??? Mag sein, aber die darfst du nicht verbauen, da Abstrahlwinkel etc nicht stimmt. Nachrüst LED-Lampen für Scheinwerfer sind eigentlich nie im Bereich der StVO zugelassen.
LED-Leuchtmittel sind nicht zulässig zumal dein Scheinwerfer nicht für LED-Leuchtmittel ausgelegt ist sondern für Halogen. Ein Halogenleuchtmittel hat einen Brennpunkt und ein LED-Leuchtmittel mehrer wodurch du eher blendest als dass du was siehst.
wären 60/50 watt halogen genauso wie mit led