Wie hell darf das abblendlicht bzw fernlicht sein?

4 Antworten

soweit ich weiß, gibts da noch immer keine richtige Begrenzung, was dazu führt, dass man regelmäßig auf der Straße geblendet wird! Könnte jedes mal platzen.

ApfelTea  30.01.2018, 12:50

Leider doch. Bist du je im Dunkeln gefahren? Das ist inzwischen ne Zumutung

Nonameguzzi  30.01.2018, 12:47

Abblrndlicht kann nicht zu stark sein, nur falsch eingestelmt

Die Helligkeit ist m.W. nicht festgelegt. Abblendlicht und Fernlicht dürfen halt maximal 55 Watt haben.

Daraus ergibt sich in der Praxis eine Begrenzung der Leuchtkraft, da bei gegebener Leistung eine größere Lichtausbeute stets zulasten der Lebensdauer geht. Siehe dazu die Erläuterungen von Osram: https://www.autolichtblog.de/2012/08/01/b3tc-oder-wie-lange-halt-eine-halogenlampe/

Du darfst nur Leuchtmittel verbauen, die den Angaben des Fahrzeugs / bzw der originalen Lampen entsprechen.

Das heißt: gleiche Wattzahlen verwenden und Halogenlampen benutzen. LED`s oder höhere Wattzahlen wären nicht zulässig.

PS: Wenn jmd verspricht mit den selben Wattzahlen 130% Leuchtkraft zu haben, dann ist das nur Marketing!

Havenari  31.01.2018, 14:28

> "nur Marketing"

Keineswegs, das ist technisch durchaus machbar und reell. Allerdings auf Kosten der Lebensdauer - die ganzen Night Breakers, UltraVision und wie sie alle heißen mögen gehen deutlich schneller kaputt als die normalen Halogenlampen.

Das gleiche Spiel gab es früher bei den "Glühbirnen" im Haushalt. Da hat sich die Industrie mal auf einen Standard von 1000 Stunden Brenndauer geeinigt. Man hätte die Dinger viel langlebiger bauen können, aber nur auf Kosten der ohnehin miserablen Lichtausbeute.

K3viN 
Beitragsersteller
 30.01.2018, 13:32

wären 60/50 watt halogen genauso wie mit led

blacksheepkills  30.01.2018, 13:40
@K3viN

Was genauso??? Genau hell??? Mag sein, aber die darfst du nicht verbauen, da Abstrahlwinkel etc nicht stimmt. Nachrüst LED-Lampen für Scheinwerfer sind eigentlich nie im Bereich der StVO zugelassen.

LED-Leuchtmittel sind nicht zulässig zumal dein Scheinwerfer nicht für LED-Leuchtmittel ausgelegt ist sondern für Halogen. Ein Halogenleuchtmittel hat einen Brennpunkt und ein LED-Leuchtmittel mehrer wodurch du eher blendest als dass du was siehst.