Darf man Bilder von Wikipedia nutzen?

6 Antworten

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Die Lizenz steht unter jedem Bild angegeben. Meistens handelt es sich um die Creative Commons Lizenz in einer ihrer Versionen. D.h. Du darfst die Bilder in jedem Fall weiterverwenden. Ob dies kommerziell geschehen darf, ob Du den Urheber nennen musst usw. hängt jeweils von der genauen Version der Creative Commons Lizenz ab.

Unbedingt die Lizenzen beachten. Steht alles da . Auf keinen Fall einfach benutzen. Es gibt mittlerweile Leute die gute Bilder bei Wikipedia einstellen unter bestimmten Lizensen die nur drauf warten das jemand die Daten wiederrechtlich benutzt. Dann kommen so schöne Unterlassungsklagen nach hause geflattert... Spreche aus eigener Erfahrung...

Die Bilder in Wikipedia unterliegen einer sog. GNU. Was das bedutet, steht auch inder Wikipedia ausdrücklich drin. Im Prinzip kann man sie für nichtkommerzielle Zwecke durchaus beutzen.

Hallo,

das kommt darauf an, ob diese Bilder in ihrem Ursprung von einer allgemein zugänglichen Quelle stammen.

Dazu ein Beispiel:

Das Foto der Bundesministerin für Familie Frau Schröder ist von der Presseseite des Bundeskanzleramtes und damit frei zugänglich.

In jedem Fall ist die exakte Quelle des Fotos anzugeben.

Gruß

Hallo,

ein Urheber hat prinzipiell das ausschließliche Recht an seinem Werk, sei es ein Text, Bild, Computerprogramm, Musikstück, Gemälde, Foto oder Film. Mit der zunehmenden Digitalisierung kommt diesem Immaterialgüterrecht eine besondere Bedeutung zu, lassen sich digitale Güter doch besonders leicht vervielfältigen und verbreiten. Das Urheberrecht soll dabei die Rechte der Autoren schützen, Schranken für einen Ausgleich der zum Teil gegenläufigen Interessen von Rechteinhabern und Gesellschaft sorgen. Ja nach Rechtsraum unterscheiden sich die Ansätze des Urheberrechts zum Teil deutlich, auch wenn vor allem auf europäischer, aber auch globaler Ebene an einer Vereinheitlichung gearbeitet wird. (Quelle: golem.de)

Mehr bei http://is.gd/14RZD

Verlinkungen

Keine Website steht isoliert im virtuellen Raum. Zahlreiche Links führen zu anderen Websites, sei es zwecks Themenweiterführung, oder auch nur, um die URLs der Freunde an einem Ort versammelt zu wissen.
Unabhängig aus welchem Grund eine Verlinkung eingesetzt wird, rechtlich gibt es hier eins zu beachten:

Verlinken Sie niemals auf rechtswidrige Angebote!

Der Einsatz eines Disclaimers (wie z.B. „Ich distanziere mich ausdrücklich von dem Inhalt der verlinkten Seiten“) ist zwar löblich, eine Nutzung garantiert jedoch » nicht automatisch einen Freifahrtschein!

Framing und Recht

Beliebt ist auch die Einbindung von fremden Seiten in die eigene Website. Dies geschieht mit Hilfe von Frames, so dass wichtige Teile der eigenen Homepage, wie z.B. die Navigation, permanent neben dem Fremdinhalt dargestellt werden. (Quelle: freecitiy.de)

Das sieht zwar nett aus, verletzt jedoch klar die Rechte des Eigentümers der eingebundenen Website. Deshalb:

Das Framing fremder Seiten in die eigene Seite ist aus urheberrechtlichen Gründen strikt zu unterlassen!
  • Immer die Erlaubnis der Betreiber einholen, wenn es nicht ausdrücklich angeboten ist die sichere Seite. Dies Mails unbedingt aufbewahren!
    Bei Zitatauszug reicht die Quellenangabe.

  • Ansonsten einen Disclaimer anbringen, aber bitte nicht den von Hamburg, denn der ist Humbug.

suchmaschinen-online.de/muster-impressum.htm hilft Dir bei der Erstellung eines Impressums und Disclaimer.

Ein Impressum musst Du in dem Moment einfügen wo du schon eine Verlinkung ins WEB einfügst.

swisseduc.ch/ict-kompetenz/internet-recherche/docs/bildrechte_anleitung.pdf (Adoboe Reader nögig) bringt es auf dem Punkt.

Gruß aus Hagen

Hinweis:
Links sind bei mir immer fett gedruckt. Den gewünschten Link komplett markieren und in der Adressleiste einfügen.

Renegade71  15.03.2010, 16:12

Im Prinzip richtig. Die meisten Bilder bei Wikipedia stammen jedoch aus Wikimedia und unterliegen dort in den allermeisten Fällen offenen Lizenzen wie Creative Commons o.ä. die ausdrücklich (unter bestimmten Vorgaben) eine Weiternutzung erlauben ohne explizite Einwilligung des Urhebers.