Copyright für Musik aus den 20/30er?

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Nein, nicht unbedingt. So lange es bspw. Angehörige/Zugehörige des Künstlers gibt, der das Lied komponiert, getextet, gespielt oder gesungen hat, gibt es nur eine Freigabe, wenn sie es zulassen. An sonsten muss man eben die Tantiemen zahlen.

Je nachdem, welche Künstler du bei den Liedern verwenden willst, müsstest du nachforschen, ob es die Lizenzfreigabe bereits gibt oder nicht.
Bspw. nutzt du die "Wenn der weiße Flieder wieder blüht" in der Version von Richard Tauber könntest du Glück haben, er hatte keine Kinder...aber möglicherweise hat er oder seine Ehefrau (die ihn, wenn ich mich nicht täusche überlebt hat) die Rechte jemandem übertragen - oder er hat nochmal eine Version aufgenommen, als er nach GB ausgewandert war, dann unterliegt es den dortigen Rechten (wobei man dann die Zugehörigen von Robert Stolz nicht vergessen sollte). Nutzt du die Version von Fritz Wunderlich, der in den 1960ern starb, da kannst du davon ausgehen, Tantiemen zahlen zu müssen, weil es Zugehörige gibt, die sich sicherlich die Gelder nicht entgehen lassen (würde ich auch nicht).

Das Problem sind halt oft die deutschen Rechte. "Ain't she sweet" ist amerikanisch (oder britisch)...da könnte es ganz anders aussehen.

Aber man sieht ja auf youtube, wie sehr es die Leute kratzt...aber auch genauso, wie oft youtube solche Videos löschht.
Und wenn ich mich nicht ganz täusche, darf man einige Sekunden eines Liedes frei verwenden, aber eben nicht das ganze Lied.

Reiner45710 
Beitragsersteller
 27.03.2021, 21:13

Gibt es außer dem löschen eines Videos weitere Konsequenzen?