Darf man bei einem Gerichtstermin eines Freundes dabei sein?
Ich weiß über Gerichte nur aus dem Fernsehen da ich noch nie bei einem war und wollte deswegen fragen ob ich egtl. hinten wo die ganzen Leute sitzen auch als Freund sitzen darf.
6 Antworten
Typische Juristenantwort: Es kommt darauf an.
Und zwar darauf, ob die Verhandlung öffentlich ist oder nicht. Grundsätzlich sind Gerichtsverhandlungen öffentlich. Das ist nur bei einigen Ausnahmen anders.
Solche Ausnahmen sind beispielsweise familiengerichtliche Angelegenheiten oder Jugendstrafsachen. Ist also dein Freund noch unter 18 und als Angeklagter in einem Strafverfahren dabei, dann ist diese Verhandlunge nicht öffentlich und du kannst nicht dabei sein.
Ist die Verhandlung allerdings öffentlich, dann darfst du selbstverständlich (wie jeder andere auch) dabei sein und dich als Zuschauer mit in den Saal setzen.
wenn die Verhandlung öffentlich ist (das sind die meisten) dann darfst du mit rein. Wenn du selber Zeuge oder involviert bist, dann darfst du nicht rein. Erst nach deiner eigenen Aussage
Die Menschen, die dort sitzen können nur dann da sitzen, wenn die Verhandlung öfentlich ist. Dann kann sich jeder so eine Verhandlung mal anschauen, wenn er möchte. Natürlich auch die Freunde eines Beteiligten. Ist sie nicht öffentlich, dann sind keine Zuschauer zugelassen.
Wenn die Sitzung öffentlich ist und du mit dem verhandelten Fall nichts zu tun hast (als Zeuge oder Sachverständiger), dann kannst du nach der Einlasskontrolle auf der Besucherbank einfach Platz nehmen!
Wenn es eine öffentliche Sitzung ist, dann darfst Du als Zuschauer daran teilnehmen. Da Urteile ja im Namen des Volkes gesprochen werden, hat das Volk auch das Recht, Gerichtsverhandlungen zu besuchen. Nur in wenigen Fällen wird unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt. Beispielsweise dann, wenn Persönlichkeitsrechte der Opfer geschützt werden müssen. So kann man einer jungen Frau nicht zumuten, über eine Vergewaltigung zu sprechen, wenn da vier Kegelclubs in den hinteren Rängen sitzen und zuhören.