Darf man auf dem Bild für die Gesundheitskarte lächeln?
In dem Schreiben der Barmer ist dazu nichts zu finden
3 Antworten
Ob man lachen darf, hat nichts mit dem Fotografen zu tun.
Viele Krankenkassen fordern für die Gesundheitskarte biometrische Passbilder von ihren Mitgliedern. Andere machen keine konkreten Angaben. Grundlage bildet § 291 des Sozialgesetzbuches, welcher nur vorgibt, dass die Versichertenkarte ein "Lichtbild des Versicherten" enthalten soll.
Selbst wenn die Krankenkasse ein biometrisches Bild fordert, hat man also prinzipiell die Wahl, einfach "irgendeins" einzusenden, welches den Versicherten abbildet.
Im schlimmsten Fall fragen sie nochmal nach. Auch der CCC hat jedoch bezweifelt, dass die Versicherungen zu Sanktionen greifen, um doch an biometrische Bilder zu kommen. Auch nach meiner Erfahrung passiert dies i.d.R. nicht. Du hast also die freie Wahl zu lächeln oder gar zu lachen :)
Wenn Du Deine Passbilder (wie ich auch) bisher immer selbst gemacht hast, ist folgender Link vielleicht interessant: http://www.persofoto.de/upload/
Ist ein Online-Tool, auf dem man Passfotos zuschneiden kann (auch biometrisch). Ich habe da mein letztes Passfoto für den neuen Perso selbst gemacht und ausgedruckt. Funzt bestens.
Klar darfst Du auf dem Bild ein freundliches Gesicht machen. Das ist auch bei Fotos für den Reisepass und Personalausweis erlaubt. Du darfst nur nicht laut lachen und dabei die Zähne zeigen.
das findest du raus wenn du da bist! Kommt oft auch auf den Fotografen an!
Ich fotografiere meine Passbilder stets selbst