Darf man anstatt einer beglaubigten Kopie auch ein Original schicken?

4 Antworten

Das darfst du. Nur wenn dieses Original (z. B. bei der Postzustellung) verloren geht, dann hast du den Salat. Selbst ein Einschreiben mit Rückschein ist keine Garantie. Auch solche Einschreiben können auf nimmer Wiedersehen verloren gehen

kannste machen aber rechne damit dass du es nicht wieder bekommst und neues Orginal beschaffen mußt

Rubensstut6  19.08.2015, 18:54

leider!

sebodwao 
Beitragsersteller
 19.08.2015, 18:08

mir gehts nicht darum das original zu behalten. mir ist mein studium wichtiger, als das original

HarryKlopfer  19.08.2015, 18:16
@sebodwao

Aber du brauchst es doch,  bzw. die beglaubigte Abschrift. Und wenn das Original verschwunden ist, kann dir das keine Behörde mehr beglaubigen.  Schließlich musst du das Original zur Beglaubigung vorlegen

Und das weißt du seit wann? Dass du eine beglaubigte Kopie schicken sollst. 

Das Original würde ich niemals aus den Händen geben. Das kann leicht beschädigt werden oder gar verschwinden. 

Originale gibt man NIE aus der Hand.

Kannst Du nicht um Verlängerung des Abgabetermins bitten?

sebodwao 
Beitragsersteller
 19.08.2015, 18:08

nein

beangato  19.08.2015, 18:09
@sebodwao

Dann würde ich eine einfache Kopie schicken und dazu schreiben, dass Du die beglaubigte morgen nachreichst.