Darf man anstatt einer beglaubigten Kopie auch ein Original schicken?
ICh brauche für mein Immatrikulation eine beglaubigite Kopie meines Praktikumsnachweises. Allerdings habe ich nur normale Kopien. Ich kann keine Beglaubigungen mehr machen lassen. Heute um 20.00 ist läuft die Frist zur Abgabe ab. Könnte ich theoretisch um auf Nummer sicher gehen und das Original schicken?
4 Antworten
Das darfst du. Nur wenn dieses Original (z. B. bei der Postzustellung) verloren geht, dann hast du den Salat. Selbst ein Einschreiben mit Rückschein ist keine Garantie. Auch solche Einschreiben können auf nimmer Wiedersehen verloren gehen
kannste machen aber rechne damit dass du es nicht wieder bekommst und neues Orginal beschaffen mußt
leider!
Aber du brauchst es doch, bzw. die beglaubigte Abschrift. Und wenn das Original verschwunden ist, kann dir das keine Behörde mehr beglaubigen. Schließlich musst du das Original zur Beglaubigung vorlegen
Und das weißt du seit wann? Dass du eine beglaubigte Kopie schicken sollst.
Das Original würde ich niemals aus den Händen geben. Das kann leicht beschädigt werden oder gar verschwinden.
Originale gibt man NIE aus der Hand.
Kannst Du nicht um Verlängerung des Abgabetermins bitten?
nein
Dann würde ich eine einfache Kopie schicken und dazu schreiben, dass Du die beglaubigte morgen nachreichst.
mir gehts nicht darum das original zu behalten. mir ist mein studium wichtiger, als das original