Darf man als Linksabbieger mit einem grünen Pfeil (in der Ampel) damit rechnen, dass der entgegenkommende Verkehr rot hat?
Ich habe schon oft die Aussage gehört "Du darfst abbiegen, du hast einen grünen Pfeil". Es deckt sich mit meinen bisherigen Erfahrungen.
Stimmt das? Gibt es dazu offizielle Regelungen, oder ist das ein Mythos.
(Es ist nicht das Grünpfeil Schild, Zeichen 720 gemeint.)
16 Antworten
Die Regel sagt, wenn du einen leuchtenden Pfeil hast, egal ob links oder rechts hast du freie Fahrt.
Heißt die entgegenkommenden haben rot und auch die Fußgänger.
Dennoch sollte man natürlich immer damit rechnen das ein anderer unachtsam sein könnte
Nachfrage an den Fragesteller: Ist das Zusatzschild "Grünpfeil" gemeint, oder der leuchtende Pfeil in der Ampel? Einen Mythos gibt es nur um das Schild. In Westdeutschland wurde dieser nicht übernommen.
Pardon, Du hast Recht. Habs eben recherchiert. Es gibt sie im Westen
ist das ein Mythos.
Es würde mich wundern, wenn Fahrschulen Mythen unterrichten ...
Gibt es dazu offizielle Regelungen
Ja, StVO § 37, Abs. 2
"Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. ...
1. An Kreuzungen bedeuten: ...
Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“."
und die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung" (VwV-StVO) mit den zum o. g. Paragraphen gehörenden Abschnitten:
"X. Pfeile in Lichtzeichen
1. Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden.
...
7. Wo der Gegenverkehr durch Rotlicht aufgehalten wird, um Linksabbiegern, die sich bereits auf der Kreuzung oder Einmündung befinden, die Räumung zu ermöglichen, kann das diesen durch einen nach links gerichteten grünen Pfeil, der links hinter der Kreuzung angebracht ist, angezeigt werden. Gelbes Licht darf zu diesem Zweck nicht verwendet werden."
Beim grünen Pfeil handelt es sich um ein Zusatzschild, welches aus der DDR übernommen wurde. Dabei geht es um das Rechtsabbiegen bei rot. Bei vorherigem Anhalten darf der Fahrer vorsichtig trotz roter Lichtsignalanlage rechts abbiegen,wenn er niemanden behindert.
...das geht aber an der Frage total vorbei! Es geht um das Linksabbiegen mit einem LEUCHTENDEN Pfeil. Insofern, setzen, sechs...
Es geht ums Linksabbiegen.
Es geht um den grünen Pfeil. Den gibt es nur für Rechtsabbieger.
Er meint die leuchtenden ampelpfeile!!! Die gibt's es sehr wohl links und rechts
Es meint den leuchtenden Pfeil in der Linksabbiegerampel
Ich bin da nicht so sicher. Welchen Mythos sollten die haben?
Lies doch einfach mal die Frage richtig.
Da steht ganz dick etwas vom Linksabbieger.
Das was Du meinst ist das Blechschild, ausschließlich für Rechtsabbieger,
nennt sich übrigens Grünpfeilschild.
Ja, hat er.
Komisch, München lag also früher in der DDR?