Darf das Jobcenter mich während der Schulzeit (Umschulung) kurz vor den Prüfungen einladen?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein das darf es nicht so tun  aber das jobcnenter hält sich oft nicht an die Gesezte ,Aber beschwer dich bei der Regionaldirektion des Jobcenter und wen du Glück hast dan werden die sich um das Problem kümmern.Die wissen das du in einer Umschulung bist und dürfen dich dan nicht daran hinder dich auf die Prüfung vorzubereiten.Wen die schon eine termin wollen das sage das du nur eine Nachmitags Termin wahrnehmen kanst.

Oder Wen die es zu bunt treiben gehe zu einem Anwalt und las den das auf deren kosten Regeln.

3 Mache eine Dinstaufsichtbeschwerde wen die dir sagen denen ist egal das du deine Prüfung sonst nicht schafts schau auch mal im sozialgesetzbuch nach was dazu steht den das kann recht nützlich sein um die in die schranken zu weisen.MAche zur sicherheit die dienstaufsichtsbeschwere auch als fachdinstbeschwerde den das bearbeitet dan die nächts höhere stelle..

(Die zuständiege Regionaldirektion ist da wo früher das zuständieg Landesarbeitsamt war aber vorsicht es gibt  auch eine fürs jobcntner)

Nach deine ausage hast du es wohl nicht mit normalen beamten dort zu tun sonder eher mit welchen die sich einbilden dir drohen zu dürfen weil sie denken die dürfen alles oder es sind die die ihrn job nicht ausfüllen konnte und im jobcenter geparkt wurden weil sie unkündbar waren..

Wen die dir wider mit dem dummens pruch kommen das sie dich schon in die arbeit bekommen dan antworet makl drauf das deine prüfung wichtiege rist als irgentein job den du nur kurz ausüben kanst weil nur jemand einer Bestanden Ausbildung(auch Umschulung)Dauerhaft in arbeit kommt und frage mal ganz doff ob die persönlich deine Umschulungskosten Rückerstaten werden .'Weil jemand behaupten wird das du absichtlich nicht an die prüfung teilgenommen hast.und damit erstungspflichtieg werden würdest.Wende dich zb auch an den umschulungsträger zb wne du das in einem Bildungswerk machst kann er dir vieleicht auch helfen .

Ja ja - ne altbekannte Masche ?

Ähnlich wie bei einem Bekannten: 4 Wochen vor der Prüfung erhielt er ne Arbeitsstelle zugewiesen. 14 Tage später erfolgte die Entlassung, weil der (angeblich) verreiste Chef zurück war und den "Neuen" planmäßig überhaupt nicht einsetzen konnte. Ein abgekartetes Spielchen?
Und: die Schule vereigerte nun die Rückkehr, weil die Ausbildung unterbrochen wurde.

Fazit: Das "Amt" hatte damit keinen Höherqualifitierten, den es hätte vermitteln müssen - und somit Geld gespart: Hauptsache, man fällt für fast 2 Jahre aus der Statistik raus - koste es, was es wolle.


Schlecht ist es natürlich, wenn das Licht im Bus zum Jobcenter so schlecht ist, dass man da nicht lesen kann und sich nicht auf seine Prüfung vorbereiten kann.

Aber im Jobcenter sollte das Licht wieder ausreichend hell sein. Ansonsten müsste man halt sein Sozialgericht davon überzeugen, dass man dort nicht lesen kann, dann gibt es womöglich keine Sanktion:

"Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__32.html

Gruß aus Berlin, Gerd

Nein darf es definitiv nicht. Das Jobcenter hält sich nie an irgendwelche Gesetze. Gesetze und Rechte von Kunden ist für die ein Fremdwort. Du musst bedenken wenn es nach denen ginge, hätten nur die Hartz4 Bezieher Pflichten.

was hast du denn als schüler mit dem jobcenter zu tun? bekommst du von dort leistungen?

wenn das jobcenter die umschulung bezahlt können sie dich schon einladen. teile ihnen doch da vorher schirftlich mit, das die prüfung damit allerdings dann in gefahr kommen weil du lernen musst

unnamed0815 
Beitragsersteller
 25.05.2016, 13:02

Ich bin Ende 20 und das Amt zahlt die Umschulung. Als och sagte, dass die Prüfung in Gefahr wäre, würde gesagt:"Es ist mir egal ob Sie es schaffen oder nicht, in Arbeit kriegen wir Sie schon irgendwie. Wir haben da einige Möglichkeiten."

martinzuhause  25.05.2016, 13:14
@unnamed0815

dann schreibe das einfach mal so auf und schicke das dierekt an den behördenleiter  mit der bitte um stellungnahme