Darf jemand ein Probearbeiten abbrechen?
wenn dieser in der Arbeitslosigkeit ist. Oder wie sieht es rechtlich aus? Welche Konsequenzen folgen dann?
6 Antworten
Ja wen zb erkennbar ist das das der falsche job für einen ist den man nicht ausüben kann!
Oder noch schlimmer man erkent das man seine gesundheit riskirt zb ein alegieker der in eine feder oder teppcih fabrik arbeiten soll!(haustaubmilden zb)
In so einem fall darf keine kosneqwenz passieren! (in beiden fällen)
Frag bei der Arge. Ich hatte das mal und die waren damit nicht einverstanden, weil man dann mit Leistungen der Arge diese Arbeitszeit bezahlt. Aber die haben die Probearbeit überhaupt nicht erlaubt.
Klar kann ein Probearbeiten abgebrochen werden wenn erkennbar ist das nichts draus wird
kommt drauf an, warum es abgebrochen wird...
wenn es aus schlichter Faulheit nicht weiter geht, dann kann es sein, dass Leistungen gekürzt oder gestrichen werden
Das kommt auf den Vertrag drauf an.
In der Regel verpflichtet sich aber niemand bei einem Probearbeiten.