Darf ich wegen schlechter Schulnoten aus der Ausbildung geworfen werden?
Hallo erst mal.. Ich musste mir heute bei meiner Chefin eine unterschrift für einen test abholen der etwas daneben gegangen ist (5+) und 2 arbeiten einige Wochen zuvor habe ich auch mit einer 5 vorzeigen müssen. Nachdem ich ihr heute also den test gezeigt hatte sagte sie mir das wenn es so weiter geht mit meinen Leistungen in der schule das sie sich überlegen würde einen Ausbildungs Aufhebungsvertrag in Betracht zu ziehen... Meine fragen sind jetzt darf man überhaubt wegen schlechten schulischen Leistungen gekündigt werden? Und müssen da nicht eine menge schlechtere noten hinter stecken als 3-4 mal die note 5? über eine zügige Antwort würde ich mich sehr freuen ,da ich mir schon den Kopf am zerbrechen bin... danke im vorraus
5 Antworten
Wenn auf Grund der schlechten Berufsschulnoten das Ausbildungsziel nicht mehr erreicht werden kann, kann der Ausbildungsvertrag gekündigt werden.
Vorher hat der Ausbildungsbetrieb in dieser Hinsicht aber Hilfe anzubieten. Evtl. auch durch Gestellung von Nachhilfe
Dann fordere die Einhaltung SCHRIFTLICH ein, sonst kommt die Kündigung schneller als du denkst
eine kündigung wird so oder so nicht kommen da ich mir abgesehen davon nicht zu schulden kommen lassen hab..
es war ja die rede von einem ausbilduns aufhebungsvertrag
Das ist im Prinzip das gleiche. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Kündigung mit beiderseitigem Einverständnis
ja aber ich werde auf keinen fall damit einverstanden sein also kann mir sofern auch nichts passieren oder?
Dann wird eben doch eine personenbedingte Kündigung.
Was will ein Betrieb mit einem Azubi, der gar nicht in der Lage ist, die Prüfung zu bestehen?
wie kommt so eine personenbedingte küdnigung zustande?
Geh zur Agentur für Arbeit und erkundige Dich über ausbildungsbegleitende Hilfen. Die trägt Dir natürlich niemand nach - darum musst du dich selber kümmern.
Wenn du schlechte Noten in der Berufsschule hast, zeigt das ja, dass deine Qualifikation für diesen Beruf nicht ausreichend ist. Das ist EINER dieser personenbezogenen Gründe
Wenn du nicht mehr in der Probezeit bist kann sie dich nicht aufgrund schlechter Noten kündigen. Und schon garnicht mit einem Aufhebungsvertrag! Denn der Aufhebungsvertrag ist erst wirksam wenn beide Seiten einverstanden sind, d.H du müssten den zustimmen.
müsstest*
Wenn die Probezeit von maximal 4 Monaten vorbei ist kann sie dir deshalb nicht kündigen. Und erst Recht nicht, wenn es nur bei drei Proben so war und du ansonsten besser bist. Sprich, wenn dir einfach nur nicht das aktuelle Thema liegt. Um nach der Probezeit rausgeschmissen zu werden musst du schon was verdammt blödes anstellen wie Diebstahl, Betriebsgeheimnisse ausplaudern, körperliche Gewalt gegenüber anderen Mitmenschen usw.
also ich war mit sicherheit vorher kein musterschüler aber ich stand immer zwichen 3 und 4 und auf dem 1. Zeugnis hatte ich auch keine 5 stehen...
Sind keine tollen Noten aber kein Grund, dich zu entlassen.
und da bist du dir sicher?
Zu 98%. Die restlichen 2% als Sicherheit, falls es doch falsch ist. ;)
okay dann bedanke ich mich bei dir :)
Wenn Du Maßnahmen ergreifen sollst um Deine Noten zu bessern und Du tust es nicht, ist das ein Abmahngrund und Abmahnung kann dann Kündigung nach sich ziehen.
Das dürfte aber auch klar sein. In den Vertragsbedingungen steht drinnen, dass der Azubi dazu verpflichtet ist das zu lernen, was ihm beigebracht wird. Wenn er aber nur bei einem bestimmten Thema was er einfach nicht auf die Reihe bringt ein paar schlechte Noten bekommt ist das kein Grund für eine Mahnung. Wobei ich denke, dass wenn man nur 3er und 4er schreibt nicht wirklich an der Berufsschule interessiert ist. Das sollte sich ändern.
NEIN. So einfach kann sie das nicht machen.
Habe da was gefunden.
"Kein Rauswurf wegen schlechter Note. N-TV.de
mobil.n-tv.de> Ratgeber
Google:" Kann man wegen schlechter Noten gekündigt werden?
Wenn auf Grund der schlechten Berufsschulnoten das Ausbildungsziel nicht mehr erreicht werden kann, kann der Ausbildungsvertrag gekündigt werden.
Ja. Am Anfang der Ausbildung bist du noch in Probe Zeit. Sie kann dich wegen schlechte Noten rausschmeißen.
Kommt drauf an was im Vertrag steht. Du weißt ja nicht welche Forderungen da drinnen stehen.
Aber nur maximal 4 Monate. Danach ist ein Auszubildender unkündbar. Die einzige Ausnahme, ihm kündigen zu können, wären Gründe für eine außerordentliche Kündigung (fristlos) wie z.B. Diebstahl, Betriebsgeheimnisse weiterplaudern etc.
Wenn auf Grund der schlechten Berufsschulnoten das Ausbildungsziel nicht mehr erreicht werden kann, kann der Ausbildungsvertrag gekündigt werden.
Das ist nicht richtig. DerHans hat Recht. Wenn die Noten so schlecht sind, dass das Erreichen des Ausbildungszieles nichzt mehr möglich ist, kann die Ausbildung seitens des BEtriebes beendet werden. Das gilt es natürlich zu verhindern und dafür muss ein Azubi alles tun, was in seiner Macht steht.
nachhilfe habe ich breits angeboten bekommen doch mehr ist auch nicht passiert wenn ich nachfrage wie es damit aussieht wird es immer nur aufgeschoben..