Darf ich unter 18 Jahren ein Kleingewerbe anmelden?
Ich möchte demnächst ein Kleingewerbe anmelden, bin aber noch nicht Volljährig..
Ist das möglich, wenn ja, mus ich meine Eltern dann um eine Erlaubnis fragen und wer haftet dann für mich in welchem Maß.
Danke :)
6 Antworten
Wenn du unter 18 bist, so bist du prinzipiell beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, du musst dir die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten holen, egal ob im Voraus oder nachträglich. Dies gilt für alle Verträge des täglichen Lebens (Kaufverträge zb.). Wenn du allerdings ein Gewerbe anmelden möchtest (egal ob Kleingewerbe oder anderes Gewerbe), so benötigst du eine Einwilligung deiner Eltern, die notariell beurkundet sein muss. Ist dein Gewerbe angemeldet, so HAFTEST du in VOLLEM UMFANG für alle Geschäfte die du tätigst, denn es spielt dann keine Rolle, ob du unter 18 bist oder nicht. Auf den ersten Blick mag das zwar komisch klingen, doch wenn das nicht so wäre, dann könntest du Geschäfte abschließen und wenn du merkst du hast ein schlechtes Geschäft abgeschlossen berufst du dich auf deine beschränkte Geschäftsfähigkeit und machst es rückgängig. Das geht halt nicht. Ergo, hast du als Minderjähriger mit Einverständnis deiner Eltern ein Gewerbe anmelden können, so bist du, was die Verträge und Tätigkeiten mit dem Gewerbe angeht VOLL GESCHÄFTSFÄHIG!!
Ich hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte!
Wie konnte ich nur den wichigen Punkt mit dem Familiengericht vergessen?! Hast ja Recht!! Aber es müssen trotzdem die Eltern zustimmen + das Familiengericht!
Soviel ich es weiß ist es Möglich, allerdings nur mit der Zustimmung deiner Eltern/Erziehungsberechtigten. Nach meinem wissen haften dann bei gewissen Angelegenheiten deine Eltern bis du Volljährig bist.
Erkundige dich doch mal bei der IHK. Dort bekommst du kostenlos Beratung und auf deren Aussagen kann man sich auch verlassen.
Viel Erfolg mit deinem Kleingewerbe ;-)
Wenn deine Eltern das bewilligen und unterzeichen, ist sowas für dich überhaupt kein Problem, weil deine Eltern dann gegenüber den Gläubiger haftbar sind.
Hallo, wie Du bereits in einigen Antworten gelesen hast ist es möglich, unter 18 ein Gewerbe anzumelden!
Ich wollte vor einiger Zeit selber diesen Weg gehen, wusste aber gar nicht wie so ein Antrag aussehen soll und was später noch auf mich zu kommt (du wirst ins Gericht eingeladen zum pers. Gespräch!).
Ich habe mir die vorformulierten Anträge von einer Website runtergeladen und es hat alles reibungslos funktioniert; und ich habe jetzt gerade erst erfolgreich mein Gewerbe angemeldet als Minderjähriger.
Hat für mich bestens funktioniert: http://www.unter18unternehmer.de
Liebe Grüße, und alle, die es versuchen wollen wünsche viel Erfolg!
Nein erst mit 18 dann bist du erst geschäft fähig
Hallo,
nicht die Eltern müssen zustimmen, sondern das Familiengericht (§1645BGB) oder bei bestehender Vormundschaft ebenfalls das Familiengericht (§1823BGB). Diese beiden Einzelnormen zielen aber eher darauf ab, das die Kinder von Bankrotteuren vor Firmenneugründungen bzw. Mündel vor der Liquidierung ererbter Unternehmen bewahrt werden. Von einer Genehmigung ist in Deinem Fall also nicht auszugehen. Der Gesetzgeber hat die mit der Volljährigkeit einergehende volle Geschäftsfähigkeit nicht ohne Grund festgelegt, vielleicht solltest Du Dir bis zum Eintreten derselben Gedanken machen ob eine Ausbildung in dem von Dir angestrebten Gewerbe nicht sinnvoller ist? Da übt man quasi auf andere Leute Kosten, kriegt noch ein bisschen Geld und wenn es schief geht hat man nicht den Kopf in der Schlinge... oder anders rum: Mit 17 selbstständig, mit 18 Pleite und mit 24 durch die Privatinsolvenz...