Darf ich Rezepte kopieren?
Hey :) Wenn ich z.B. eine Webseite erstelle und Kochrezepte einfügen will, darf ich diese einfach von anderen Seiten kopieren, oder könnten die geschützt sein?
4 Antworten
Hier kannst du dich ausführlich informieren:
https://irights.info/artikel/nichts-anbrennen-lassen/5523
Oder auch hier:
https://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/8208-abmahnung-rezepte-kochbuch.html
Zitat des Fazits dieser Seite:
Auch Kochrezepte können urheberrechtlich geschützt sein. Erforderlich ist hierfür, dass Rezepte die sogenannte Schöpfungshöhe erreichen. Dies ist dann der Fall, wenn sie einen gewissen Grad an Individualität aufweisen. Hierfür genügt es jedoch nicht, die bloßen Arbeitsschritte zu beschreiben. Bevor fremde Inhalte in die eigene Website eingebunden werden, sollte daher stets die Einwilligung des Rechtsinhabers hierzu eingeholt werden.
Nein. Warum sollte dies eine Straftat sein?
Und mit Strafrecht hat die ganze Sache sowieso nichts zu tun
Auch das Urhebergesetz kennt Straftaten.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG002801377
Wenn das Rezept wirklich patentiert ist und du es auf einen anderen Namen veröffentlichst, könnte man eine Anklage erheben
nein. erst muss der urheber es herrausfinden, dann muss eine anzeige erstattet werden, und erst wenn der staatsanwalt anklage erhebt, dann kriegt man auf den sack. irgendwer kann keine anklage erheben, das kann nur der Staatsanwalt!
naja, nehmen wir mal an ich würde chefkoch copy pasten und nen anderen namen geben..
wenn der Text von der person kommt gehört der text dieser person! kopieren ist dann nur mit quellenangabe rechtlich einwandfrei. das rezept selbst ist vermutlich keinem schutz unterlegen, allerdings der text ansich! also entweder fragen ob man es kopieren darf. oder aber mit quellen auf der eigenen seite belegen von wem diese rezepte/texte sind. oder aber in eigenen worten schreiben. so das der text sich teils stark von dem des anderen unterscheiden!
Wenn du es Privat machst dann darfst du es natürlich machen.
Wofür gibt es Rezepte wenn man die nicht nachmachen darf. Das wäre irgendwie dumm.
also ist es unmöglich rezepte zu patentieren oder ähnliches?
Es ist möglich, dass diese urheberrechtlich geschützt sind. Dazu müssen sie die so genannte Schöpfungshöhe erreichen. Ein Rezept was nur reine Anleitung ist und nicht mehr als die notwendigen Schritte beschreibt, erreicht diese nicht und ist somit nicht geschützt. Wenn das Rezept z.B. humorvoll mit Anekdoten geschrieben ist, dann kann diese Schöpfungshöhe durchaus erreicht sein und du darfst es nicht ohne Genehmigung verwenden.
sehr aufschlussreich danke!! :)
Das kannst du ganz einfach wissen mit etwas Allgemeinbildung aus der Schule.
Wenn du beispielsweise eine Klausur schreiben willst und du Texte von Leuten findest die du gerne in der Arbeit verwenden willst, musst du die sogenannte Quelle angeben, dann darfst du sie in der Arbeit verwenden.
Also einfach Namen von Autor gegebenenfalls Link hinzuschreiben.
MFG
Was ihr hier für einen Quatsch zusammenschreibt...das ist ja echt unglaublich.
Die Frage war, ob Rezepte urheberrechtlich geschützt sein können und ob man fremde Rezepte einfach auf seine Webseite stellen darf...daraus ist ja schon ersichtlich, dass es nicht um eine rein private Nutzung geht, weil die Webseite öffentlich zugänglich ist.
Außerdem können Rezepte durchaus dem Urheberrecht unterliegen, siehe meine Antwort.
Die Einstellung "Text kopieren, Quelle dazuschreiben und dann ist alles rechtlich einwandfrei" ist auch totaler Blödsinn, das Zitatrecht von urheberrechtlich geschütztem Material erlaubt lediglich Stellen eines Werkes zu zitieren, wenn diese sich in das eigene Werk einfügen. Einfach alles kopieren und selber nichts beitragen ist davon absolut nicht abgedeckt. § 51 UrhG.
Und mit Strafrecht hat die ganze Sache sowieso nichts zu tun, das ist Zivilrecht. Was für ein unglaublicher Quatsch von wegen "Anzeige erstatten und der Staatsanwalt muss Klage erheben"...völliger Unsinn. Der Rechteinhaber kann eine Abmahnung schreiben, kommt man der Schadensersatzforderung nicht nach, wird vor Gericht verhandelt. Und zwar ohne Staatsanwalt, der hat in einem Zivilprozess nichts zu suchen.
Man man man...das ist ja nicht mal mehr Halbwissen...das ist überhaupt kein Wissen was ihr da von euch gebt...