Darf ich Produkte aus dem Supermarkt gewinnbringend gewerblich weiterverkaufen?

3 Antworten

Klar darfst du das.

Gewerbe anmelden und steuerliche Pflichten beachten.

Beim Handel mit Lebensmitteln kommen ggf. noch andere gesundheitsrechtliche Auflagen hinzu.

Nein darfst du eigentlich nicht aber in geringen mengen dürfte es niemanden aufallen

dinonio  02.03.2019, 20:50

Es ist so das du es bei einer gewissen gewinnspanne es dem finanzamt melden musst und der gewinn besteuert wird die frage ist dann ob es sich noch lohnt

Ausserdem weiss ich das gastronomen z. B. Keine Spirituosen in grosser menge bei Discountern abnehmen dürfen wenn die im angebot sind

dinonio  02.03.2019, 21:54
@dinonio

Wenn X die Produkte erworben hat, sie also in sein Eigentum gem. § 929 BGB übergegangen sind, hat er grundsätzlich das Recht, diese weiterzuverkaufen. 

Wenn allerdings die Produkte zu dem Zwecke gekauft werden, sie gewinnbringend weiterzuverkaufen, handelt es sich um ein Gewerbe, das nach § 14 GewO einer Anzeige bedarf.

BadWolf27  02.03.2019, 20:45

Was spricht dagegen?

Grundsätzlich ist das zunächst einmal erlaubt.