Darf ich als "Selbstverteidigungswaffe" eine Wasserpistole mit Essigessenz (25 % ig) benutzen?
Am Anfang diesen Jahres wurde ich von mehreren Leuten "unsanft" behandelt. Darf ich denn, falls sich ähnliches wiederholt, eine Wasserpistole mit Essigessenz befüllen, um solche Menschen "blendend" zu "Antworten" (Nicht aus Rache, sondern aus purer Notwehr)? Falls nein, mit welchen Strafrechtlichen Maßnahmen habe ich dann zu rechnen?
7 Antworten
Das ist keine gute Idee. Das Ding wäre auf längere Zeit nicht dicht und die Wirkung darf bezweifelt werden. Zumal der Gestank den Angreifer schon vor warnen würde. Pfefferspray ist da deutlich besser geeignet.
Pfefferspray darf in Deutschland von Privatpersonen nur in Form von sogenannten Tierabwehrsprays besessen und geführt (Führen = griffbereit in der Öffentlichkeit bei sich tragen) werden. Damit unterliegen sie nicht dem Waffenrecht und dürfen auch von Minderjährigen besessen und geführt werden. Auf diesen Sprays muss drauf stehen, dass der Einsatz nur gegen aggressive Tiere erlaubt- , aber gegen Menschen verboten ist. Denn Pfefferspray hätte für den Einsatz gegen Menschen an Tieren getestet werden müssen. So wie CS oder CM Gas seiner Zeit. Als Pfefferspray nach Deutschland kam, waren aber solche Tierversuche schon verboten. Die Polizei darf es dennoch einsetzen, da sie nicht dem Waffenrecht unterliegt.
Bei Notwehr darf man es aber auch als Privatperson einsetzen. Denn bei Notwehr werden an sich strafbare Handlungen nicht mehr strafbar. Es ist z.B. verboten jemanden mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Bei Notwehr aber, ist es erlaubt. So auch der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen.
Händler verkaufen solche Sprays aber erst an 14, oder 18 jährige Personen. Einfach um eventuellen Ärger mit den Eltern zu vermeiden, die fast jeden Kauf ihrer noch nicht voll geschäftstüchtigen und minderjährigen Kinder rückgängig machen können.
Pfefferspray ist nicht mit CS Gas Spray zu verwechseln. Das Zeug unterliegt dem Waffenrecht und ist daher problematischer (ab 14 und bei öffentlichen Veranstaltungen verboten). Auch wirkt es nicht so gut wie Pfefferspray, bei gleichzeitigem Risiko von Langzeitschäden bei der getroffenen Person. Allergiker oder Asthmatiker allerdings können ersticken, egal welchen Reizstoffen sie ausgesetzt werden. Das ist auch schon oft genug passiert.
Bei Demonstrationen sind alle Gegenstände verboten, die dazu geeignet sind sich einer Festnahme zu entziehen. Also auch Pfefferspray, obwohl es sich um keine Waffe handelt. Auch muss man auf die jeweiligen Hausordnungen achten. In Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden können diese Sprays auch verboten sein. Das entscheidet immer der Besitzer. Das hat dann aber in der Regel keine Strafanzeige zur Folge, eher ein Hausverbot.
Notwehr mit Pfefferspray:
Man muss sich sicher sein, dass ein widerrechtlicher Angriff auf einen selbst, oder auf eine andere wehrlose Person unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Hat man sich entschlossen zu handeln, dann droht man nicht erst mit dem Spray, sondern man zieht es und sprüht sofort. So kann einem niemand das Spray aus der Hand schlagen. Wenn dem Angreifer Augen, Nase und Mund brennen, ohne dass er weiß warum und was passiert ist, dann hat man alles richtig gemacht. Danach Abstand zum Angreifer vergrößen. Ist er hilflos ist man verpflichtet erste Hilfe zu leisten und 112 anzurufen. Ansonsten die Flucht antreten. Denn Pfefferspray hält nicht jeden auf, aber es erhöht die eigenen Fluchtchancen.
Es gibt verschiedene Sprays mit unterschiedlich hoher Wirkstoffkonzentration, unterschiedlicher Größe und welche die einen Strahl, eine Wolke oder ein Gel versprühen. Ich würde den flüssigen Strahl bevorzugen. Man hat eine etwas höhere Reichweite und der Strahl ist windstabiler.
Später diese Situation eventuell einem Richter glaubhaft zu machen kann sehr wichtig werden. Daher Zeugen suchen wenn es geht und sich eine Gedächtnisnotiz mit dem genauen Tathergang anfertigen. Auch wenn man glaubt alles richtig gemacht zu haben, kann das ein Richter immer noch anders sehen. Also lieber alles versuchen um gar nicht erst in so eine Situation zu kommen.
Nicht im Sinne von flüchten, das ist immer erlaubt. Anders als in vielen anderen Ländern, ist Flucht in Deutschland nicht verboten und darf dem Beschuldigten keine Nachteile einhandeln. Selbst die Flucht aus einem Gefängnis ist nicht strafbar. Was dabei verfolgt wird ist Diebstahl wie Gefängniskleidung und Sachbeschädigung, sowie natürlich Körperverletzung wenn diese verursacht wird.
Entziehen meint hier körperlichen Widerstand. So darf man z.B. keine "Schutzwaffen" wie gepolsterte Kleidung dabei haben, oder einen Helm usw. Und dann jeden anderen Gegenstand, mit dem man jemand anderen verletzen könnte. Sehr feste Stiefel fallen auch darunter.
Danke für die Antwort, aber ich nehm' wohl eher 'n 24er Ringschlüssel mit...
Nein, geh lieber in einen Judokurs, das ist besser, als jemanden eventuell das Augenlicht für immer zu nehmen.
Ich glaube nicht, daß ein Judokurs da helfen würde. Angriff von hinten mit mehreren gegen mich. Hab' schläge gegen den Hals, Kopf, Torso und meine Testikel bekommen.
Ja gut es gibt immer Leute die irgendwo ihr gefährlichen Sachen herbekommen.
von hinten mit mehreren gegen mich. Hab' schläge gegen den Hals, Kopf, Torso und meine Testikel bekommen
Hast du sie wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt?
Ja, noch vor Ort. Die Polizei kam aber sehr spät. Hab' mich in 'nen Laden geflüchtet ...
1 Zeugin gibt es auch.
Wann war das denn ungefähr? Wie lange hat es denn gedauert bis die Polizei kam?
Hi, das war bei Stuttgart21 und es ging um einen Wasserwerfer der Polizei. Da sind schon ein paar Bar Druck dahinter und einen Wasserwerfer kannst Du nicht mit einer Wasserpistole vergleichen.
Ich denke, Sachen,die denen das Augenlicht nehmen würden, wird er überhaupt nirgenswo bekommen.
In den Nachrichten kam letztens, da wurde einem mit wasser aus einer Wasserkanone das augenlicht genommen. Es wäre was darein gemischt gewesen, leider weiß niemand was es war.
Wenn es denn Notwehr ist , ist es wohl erlaubt.
Nicht immer.
Doch , immer.
Von solchen Aktionen kann man jedem nur abraten, denn solche Auseinandersetzungen, können vor Gericht sehr Unterschiedlich ausgehen.
(Das hängt dann von völlig Unterschiedlichen Faktoren ab wie z.B. weist du selbst auch Verletzungen auf, wie Unterschiedlich stark treten diese auf, wurden diese absichtlich bzw. absichtlich stark zugefügt, wer wurde zuerst Verletzt, welcher Konflikt ging voraus...)
Was Selbstverteidigungsschulen angeht, kann ich diese nur empfehlen, allerdings braucht es mehrere Jahre des Trainings, bis man sich damit wirklich sicher gegen andere Personen währen kann. Es stärkt das Selbstbewusstsein, Selbstbeherrschung und Prägt einen für das Leben. Und das merken die anderen Personen auch, wodurch man eher in ruhe gelassen wird.
Ein Tipp: Wenn du es aushalten kannst, du dich bereits in der Position befindest, es keinen anderen Ausweg gibt und dir auch niemand zu Hilfe kommt, dann lass dich Verschlagen und schlag auch kein einziges mal zurück. Ein Freund von mir wurde einmal nachts von ein paar gleichaltrigen zusammen geschlagen, doch er hat einmal zurückgeschlagen und dem anderen damit die Nase gebrochen. Vor Gericht wurde ihm gesagt, hätte er nicht zurückgeschlagen, hätten die Angreifer ihn nicht ebenfalls der Körperverletzung Anzeigen können und er hätte ein Schmerzensgeld von mehreren 10 000€ erhalten.
Ist ja so gekommen. Wurd verprügelt, hab' einige Schläge und Tritte abwehren können.... aber nicht alle. Zurückgeschlagen hab ich auch nicht. Naja, Anzeige gegen diese Typen läuft.... aber was wenn er oder seine Kollegen sich Rächen wollen?
Wenn das dann immer so weiter geht (das ist jetzt keine Aufforderung zur Gewalt), dann schnapp dir den stärksten von denen wenn er allein ist (falls du mit einem klar kommst und das über das Gericht nicht geklappt hat), und mach den dann so richtig fertig. Wenn sie dann wieder zu mehrt kommen sag: "Ihr könnt mich jetzt zwar zusammenschlagen, aber ich erwische jeden von euch auch alleine."
Wenn dieser "Angriff" sich als ein Missverständnis herausstellt, kann es eine Körperverletzung darstellen, die dann nur auf Antrag der "verletzten erfolgt. Wahrscheinlicher wäre dann jedoch eine "gefährliche Körperverletzung" nach §224 StGB. Die Strafe zieht sich von 6 Monaten bis zu 10 Jahren nach dem Erwachsenenstrafrecht! Wenn du ein Jugendlicher bist, wären das Sozialstunden in keiner geringen Höhe. Das alles wäre nur der Fall, wenn es keine "Notwehr" nach §32 StGB wäre.
Inwiefern die Wasserpistole an sich verboten ist (Waffengesetz), weiß ich leider nicht. Da benötigst du einen anderen Spezialisten.
@pokemonfan: Da ich ein Spielzeug zweckentfremde, könnte es unter "verbotene Waffen" o.Ä. fallen. Ich darf ja auch nicht einfach einen Kissenbezug mit 2 Cola Dosen füllen, und damit in der Öffentlichkeit rumlaufen und im Notfall als Schlaghilfe benutzen.
Ich wollte nicht sagen, dass dies unter dem Waffengesetzt fällt :) Ich wollte lediglich sagen, dass ich nicht genau weiß, was für Waffen verboten sind, falls einer hier z.B. von Pfefferspray redet oder von einer Klinge bzw. Messer.
Das war kein Mißverständnis...
Was ich meine:
Wenn die nochmal zu dir kommen, jedoch nur reden wollen, du aber direkt damit antwortest ohne dass die bereits dich angreifen, dann.
Ja dann, das ist klar... Ich kann ja auch 'n 800g Hammer mit mir führen...
Wäre das gleiche Prinzip :D Vielleicht sogar schmerzhafter
Das war kein Mißverständnis...
"Bei Demonstrationen sind alle Gegenstände verboten, die dazu geeignet sind sich einer Festnahme zu entziehen. " hi, das heisst ich darf nicht mit fahrrad, inlinern, laufschuhen an den füssen, oder einem rucksack wo ein schraubenschlüssel drin ist an einer demo teilnehmen? muss ich jetzt in leicht zu zerreissender unterwäsche und mit flipflops demonstrieren gehen? :D