Darf ich mit Pfeil und Bogen kleinere Tiere jagen?

8 Antworten

Mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Bogenjagd-Ausbildung in Deutschland und der schriftlichen Zustimmung und Erlaubnis der zuständigen Jagdbehörde und des Veterinäramtes theoretisch auch ohne Jagdschein - ja.

Siehe hierzu am Beispiel Bayern: Jagdrecht Bayern - Paragraph 6 Absatz (3) In befriedeten Bezirken kann die Jagdbehörde dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten, dem Revierinhaber oder deren Beauftragten bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten und auf eine bestimmte Zeit gestatten. Eines Jagdscheins bedarf es nicht. Jagdhandlungen mit der Schusswaffe dürfen dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten oder einem Beauftragten nur gestattet werden, wenn diese im Besitz eines gültigen Jagdscheins oder für den Gebrauch von Schusswaffen im Sinn des § 17 Abs. 1 Nr. 4 des Bundesjagdgesetzes ausreichend versichert sind. Die waffenrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt. Das Aneignungsrecht hat derjenige, dem oder dessen Beauftragten die Jagdhandlung gestattet wurde.

Desweiteren sind Pfeil und Bogen, sowie Jagdspitzen keine Schusswaffen im Sinne des Waffenrechts, oder des Bundesjagdgesetzes und dürfen auf Privatgrund unter Sorgfaltspflicht ohne Waffen- oder Jagdschein benutzt werden. Eine gültige Haftpflichtversicherung ist ausreichend.

Der Beschuss von Niederwild mit Pfeilen ist im Bundesjagdgesetz - Paragraph 19 nicht ausdrücklich verboten, oder zumindest nicht geregelt. (Rechtliche Grauzone)

"Verboten ist mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen; 2. a) auf Rehwild und Seehunde mit Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 100 m (E 100) weniger als 1 000 Joule beträgt; b) auf alles übrige Schalenwild mit Büchsenpatronen unter einem Kaliber von 6,5 mm zu schießen; im Kaliber 6,5 mm und darüber müssen die Büchsenpatronen eine Auftreffenergie auf 100 m (E 100) von mindestens 2 000 Joule haben; c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen; d) auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt etc. etc.

Wenn man also die Befähigung nachweisen kann und die Jagdbehörde zustimmt und das Veterinäramt keine Tierschutzbedenken hat und ebenfalls zustimmt, darf man unter Umständen außerhalb eines Jagdreviers, auf eigenem Grund und Boden Hasen mit Pfeil und Bogen ohne Jagdschein jagen.

Du willst nicht Töten um deinen Hunger zu stillen du willst töten aus Spaß am Bogenschießen und weil du auch mal nen Tier sleber töten und essen willst :--> werd Bogen Fischer aber nur mit Angelschein und lass die FInger vom Rest

Du bist kein Naturmensch. Das ist man nämlich nicht, nur weil man gern in der Natur unterwegs ist. Man ist es nur dann, wenn einem auch der Schutz der Natur am Herzen liegt. Und davon kann keine Rede sein, wenn Du meinst, mit selbstgebautem Pfeil und Bogen, zur Jagd gehen zu dürfen. Das Jagdrecht verbietet auch das. Und auf Wilderei stehen ziemlich harte Strafen. Das Jagdrecht ist weiter gefaßt als das Waffenrecht.

Figaroelo 
Beitragsersteller
 26.05.2012, 00:22

Das wäre pure natur !! Für das fleisch imsupermarkt sterbem auch tiere im vergleich zu der natur hatten wildtiere wenigstens ein schönes leben weshalb ich wildfleisch bevorzuge

Lilis  26.05.2012, 00:34
@Figaroelo

Du willst das nur machen, weil du Spaß daran hast, auf diese Weise Tiere zu töten. Deine "Argumente" sind bloß Rechtfertigungen

fnord09  26.05.2012, 00:36
@Figaroelo

Natur ist es nur, wenn du dich ne Woche lang nicht wäscht.

Figaroelo 
Beitragsersteller
 26.05.2012, 00:42
@Lilis

Nein ich will das machen um ein gefühl der unabhängigkeit zu haben ... Aber ich werde es warschein lich nicht machen (in deutschland)

§ 292 Jagdwilderei

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts 1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder 2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat 1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,...

http://dejure.org/gesetze/StGB/292.html

apncjf  22.06.2012, 12:01

Vielen Ank für die Anwort. Nur noch zur Ergänzung. Die Jagd mit Pfeil und Bogen ist in Deutschland nicht zugelassen.

klar sind pfeil und bogen ne waffe, damit kannst du töten und somit ists ne waffe. ist ja wien gewehr nur langsamere geschwindigkeit des projektils und gröseres projektil