Darf ich mit Mofaführersch ein eingedrosselten 50ccm 45kmh Kleinkraftrad fahren?
Hi, ich bin 15 und habe vor kurzem meinen Mofa Führerschein( Mofa, zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25km/h ) gemacht. Wollte fragen, ob ich ein gedrosseltes Kleinkraftrad ( Moped ), das normal einen Leistungsstand von 45 oder 50km/h und einen Hubraum von max. 50ccm hat fahren darf. Darf man so ein Kleinkraftrad wie im Bild zu sehen gedrosselt auf 25km/h mit 15 Jahren fahren. Sonst fahren eigentlich alle oder eher die meisten mit einem gedrosselten Motorroller, der normalerweise 60 km/h fährt. Im Bild ist nur ein Bespiel Kleinkraftrad. So ein Modell wie im Bild würde ich gerne fahren. Darf ich das? Und noch eine Frage nebenbei: Hat ein Kleinkraftrad ( 45-50km/h, max.50ccm Hubraum ) wie im Bild eigentlich eine Gangschaltung oder automatik wie am modernen Motorroller? Hat so ein Modell wie im Bild nur Gas und Bremse?
4 Antworten
Ja wenn es max 50ccm Hubraum hat und maximal 25Km/h läuft und das auch eingetragen ist dann darfst du das Fahren.
Du darfst mit deiner Prüfbescheinigung (Mofa „Führerschein“) damit fahren, wenn es maximal 25km/h fährt und einen Hubraum von 50ccm hat...die andere Frage zu dem Kleinkraftrad kann ich leider nicht beantworten.🏍
Mofa Führerschein( Mofa, zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25km/h ) gemacht
somit weißte doch schon das du max 25kmh fahren darfst- somit erübrigt sich deine Frage..
der eher die meisten mit einem gedrosselten Motorroller, der normalerweise 60 km/h fährt.
nö 25kmh, alles andere ist halt illegal..
Nur für wenige besondere Fahrzeugarten ist keine Fahrerlaubnis erforderlich:
Hierzu zählen die einsitzigen Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (Mofa 25).
Das Führen dieser Fahrzeuge setzt für Personen, die nach
dem 01.04.1965 geboren sind, eine Mofa-Prüfbescheinigung oder die Fahrerlaubnis einer anderen Klasse voraus.
Indessen darf auf einem herkömmlichen Mofa infolge des Merkmals „einsitzig“ – abgesehen von einem Kind unter 7 Jahren im Kindersitz – keine zweite Person mitgenommen werden.
Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.
Und das nur Einspurig .
Für auf 25 km/h gedrosselte vierrädrige Pkw gilt die Neuregelung nicht.
Für diese nur selten im Straßenbild sichtbaren Kraftfahrzeuge reicht die Mofa-Prüfbescheinigung nicht aus; der Fahrer muss vielmehr im Besitz der Klasse S oder AM sein.