Darf ich mit dem T Führerschein ein LKW (60 km/h) fahren?
Hallo, ich habe den T Schein. Nun habe ich mich gefragt, ob ich damit ein LKW der bei 60 km/h begrenzt ist fahren darf. Ich bin eigentlich Metzgerlehrling, aber arbeite in einem forstwirtschaftlichem Lohnunternehmen nebenbei, da gibt es eben so ein 60 km/h LKW. Ist dies so möglich?
Würde mich über Antworten von euch freuen...
LG
3 Antworten
In §6 der Fahrerlaubnisverordnung ist abschließend geregelt, was man mit welcher Klasse fahren darf. Zitat:
"Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)."
Ergo: Einen gewöhnlichen LKW, selbst wenn er nur 60 fahren kann, darf man mit Klasse T (natürlich) nicht fahren.
Aber nur dann, wenn er auch für solche Zwecke gerade konkret eingesetzt wird und nicht schneller als 60 km/h fahren kann. Das halte ich bei einem TGV 500 für ziemlich unwahrscheinlich.
Er ist ein Agrar Truck bbh. 60 km/h als Land u. Forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen, habe mal nach gefragt, beim Chef. Also ich darf ihn mit T fahren.
Wenn der als Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen ist, dann ja. Eine "Zugmaschine" muss ja nicht zwingend wie ein Traktor aussehen.
Ist er, ich bin ihn heute gefahren, klappt gut, bin ja erst 18.
Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Wie es im Gesetz steht, muss das Fahrzeug aber nicht nur so zugelassen sein, sondern auch so genutzt werden.
Bäume aus dem Wald auf einen Weg ziehen, ist doch ein forstwirtschaftlicher Grund, oder?
Ziemlich offenkundig, ja.
Naja, ich war auch Essen holen bei meiner Mutter, die hat für unsere Truppe gekocht...
Wenn du 18 Jahre alt bist, darfst du Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 60 Km/h fahren. Unter 18 ist die Begrenzung bei 40 Km/h.
Das weiß ich ja. Aber wenn ein LKW als Landwirtschaftliches Fahrzeug zugelassen ist und 60 km/h fährt, dann könnte es ja sein, dass man diesen dann als ,,Traktor" fährt.
Wenn er als landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen ist, sollte das so sein.
Frag bei der Forst-Berufsgenossenschaft nach, die sollten sich damit besser auskennen.
Mach ich einfach beim Chef.
Na wenn der sich nicht zuverlässig mit Fahrerlaubnisrecht auskennt, wer dann?!?? (Wenn ich wüsste, wie man hier ein augenrollendes Smiley einstellen kann, würde ich es tun.)
Ja, hier geht es um einen Forst Truck, der zu Forstwirtschaftlichen Dingen eingesetzt wird (MAN TGS 500), das müsste doch dann gehen, weil er eine Land u. Forstwirtschaftliche Zulassung hat.